Meine Gedanken dazu.
Dies bedeutet meiner Ansicht nach allerdings auch, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine öffentliche Abgabe des Bundeslandes handelt.
So eindeutig ist es nicht.
Im Vordergrund steht ein Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"
- Festsetzungsbescheide kommen von diesem Unternehmen
- Dieses Unternehmen gibt Vollstreckungen im Auftrag an Kommunen
- Bei Vollstreckungen wird dieses Unternehmen als Kontakt angegeben
- usw.
Merkwürdigerweise weigern sowohl die Justiziariate der Landesrundfunkanstalten, als auch Staatskanzleien der Länder Dokumente zu diesem Unternehmen rauszurücken. Unter dem Argument: alle Dokumente sind "interne Dokumente und nicht für Öffentlichkeit gedacht". Aus diesem bezweifle ich, ob Rundfunkbeitrag eine öffentliche Abgabe sein soll.
Auf der einen Seite wird einem eine "öffentliche Abgabe" aufgezwungen, auf der anderen Seite als Ansprechpartner in dieser Sache steht einem der rechtlich-unbekannter Unternehmen, bei dem man als "Kunde" geführt wird.
2-te Punkt: wohin das Geld genau überwiesen soll, bestimmt nicht Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, sondern Beitragssatzung. Näheres habe ich
hier beschrieben. Ich hoffe, meine Gedanken helfen der Diskussion.