Wenn der Langtext zum Urteil veröffentlicht worden ist, sei jeder gehalten, den Urteilstext ausgiebig zu studieren.
Dieses Urteil ist evtl. wegweisend für alle jene gegen Rundfunkbeitrag per Zwang eingestellten Bürger, die in einer allein per Kabel-TV versorgten Mehrfamilienwohnanlage wohnen, egal ob zur Mieter oder via Eigentumswohnung.
Was für GEMA gilt, muß auch für GEZ gelten; keiner, der allein via Kabel-TV versorgt ist, empfängt Rundfunk im Sinne der Bestimmungen, da die Kabelsignale nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, sondern einem kleinen privaten Kreis. Und Rundfunk ist es nur dann, wenn es der Allgemeinheit zur Verfügung steht.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;