@unGEZahlt
So etwas hat das BVerfG also wirklich ( ? ? ) von sich gegeben?
Bitte suche doch für Dich nach dem passenden Urteil und dem Jahr der Urteilsfällung.
Nebenbei sei an den Inhalt von Rz. 65 aus der 2. Rundfunkentscheidung erinnert und auch an einige andere Rz. desselben Urteils, aus denen klar hervorgeht, daß sich der Gesamtinhalt des Urteils allein auf die damalige zur Urteilsfällung bestehnde Zeit bezieht.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;