Hallo, folgender hypothetischer Fall: Wenn jemand Hartz 4 bezieht ist eine Befreiung möglich, aber diese Person läßt sich, ganz bewußt nicht befreien, weil sie, dieses Zwangsgeldsystem und die Verblödungsmaschine ablehnt. Wenn diese Person nun über 500€ (Minus) angesammelt hätte und erstmalig auf ein Schreiben der Gemeinde(Ankündigung einer Zwangsvollstreckung) reagiert hätte, mit der Forderung, den Beweis, zu einer formalen Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung zu erbringen. Und das man keine Post vom Beitragsservice erhalten hätte. Deshalb müßten eigentlich viel grundsätzlichere Fragen, per Gericht geklärt werden. Was wiegt höher? Als Hartz 4 Geldempfänger, müßte man seine arbeitslosigkeit gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk preisgeben! Informationelle Selbstbestimmung (Grundrecht) und Datenschutz wird dadurch faktisch gegenüber einer nicht staatlichen Stelle Außer Kraft gesetzt! Und außerdem möchte diese Person aus Gewissensgründen dieses Medium nicht finanzieren. Deshalb, die Idee irgendwie ein Präzidenzfall aus diesem Beispel zu machen. Was würde Sinn machen ohne den Befreiungsantrag zu stellen?