@mistershWiderspruch gegen die Vollstreckung hat mich in Summe nochmal zusätzlich zu der Pfändung 290€ gekostet für den Anwalt.
Die meisten Personen gehen sehr wahrscheinlich noch ohne Anwalt gegen die Vollstreckung vor oder aber sind mit Anwalt dann doch irgendwie auch erfolgreich.
Der Grund ist, das die meisten Anwälte entweder gleich abwinken und deshalb es zu keiner Tätigkeit kommt oder diese eine erfolgreiche Abwehr der Vollstreckung ermöglichen. Vorausgesetzt alle Fakten sind entsprechend bekannt.
Hier müsste geschaut werden, was der Grund für die Fortsetzung der Vollstreckung trotz Anwalts war.
Die Vorgeschichte und auch die Tätigkeit des Anwalts müsste geprüft werden. Damit nicht die pauschale Aussage im Raum stehen bleibt, dass die Vollstreckung nur zusätzliche Kosten verursacht hätte. Sondern auch der Grund für das Scheitern des Anwalts wäre zu suchen und gegebenenfalls zu prüfen.
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@TraconiZu prüfen ist, welche Bescheide tatsächlich vollstreckt werden. Auch ob sich daruter Bescheide befinden, welchen mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung widersprochen wurde.
Sollten nur Bescheide vollstreckt werden, welche nicht bekannt sind, dann möglich Erinnerung vor dem Vollstreckungsgericht, das wäre wahrscheinlich ein AG, dieses wird der Erinnerung nicht abhelfen, dann kann für ca. 30,- bei Ablehnung eine sofortige Beschwerde an ein LG gebracht werden. Diese macht vielleicht ein Hinweis auf ein VG und §123 VwGO --> Person A kann also auch gleich neben der Erinnerung ein Verfahren nach §123 VwGO am VG eröffen, soweit dieses läuft ist die Vollstreckung auszusetzen bis zum Abschluss dieses vor dem VG, natürlich alles auf Antrag von Person A. Person A sollte also das Vollstreckungsgericht darüber informieren, wenn Sie beim VG das Verfahren eröffenlassen hat. Im weiteren dürfte zur Abwehr der Vollstreckung noch eine Vollstreckungsabwehrklage oder eine Fortsetzungsfeststellungsklage sein.
vgl. “Rechtsschutz im Verwaltungsvollstreckungsverfahren”
http://www.hansklausweber.de/html/rechtsschutz_verwvollstreckung.htmlsiehe Teil B
B. Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz
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@Traconi bei Vollstreckung von Bescheiden, welche tatsächlich bekannt seien hilft das jedoch nicht. Insbesondere nicht wenn widersprochen wurde aber der Antrag auf Aussetzung vielleicht nicht gestellt wurde.