Hallo in die Runde
Das Wesen dieses Beitrages ist nicht der Festsetzungsbescheid sondern der Titel.
Hat schon mal einer aus dem Festsetzungsbescheid eine Rechtsmittelbelehrung gelesen ,wie man gegen den vollstreckbaren Titel vorgeht.
Der Gedanke den ich gerade prüfe ist,was ist mit dem vollstreckbaren Titel, wenn dieser nicht mit dem Absender des Feststellungsbescheides übereinstimmt.Aus der Standartzusendungen aller Festsetzungsbescheide ist nicht ersichtlich oder belehrt was mit dem Titel ist und wer der Gläubiger ist.Es mag sein, dass ein Festsetzungsbescheid keine Unterschrift braucht,hier handelt es sich aber nicht nur um einen Bescheid sondern auch um einen zugestellten vollstreckbaren Titel ohne Angabe des Gläubigers. Es kann ja sein, dass der Festsetzungsbescheid und der vollstreckbare Titel auseinander fallen.Festsetzungsbescheid wird vermutlich vom Mitteldeutschen Rundfunk erstellt mit freundlichen Grüssen und ist gültig ohne Unterschrift,aber was ist mit dem Titel? da nicht ersichtlich ist ,ob diese vielleicht auf den Beitragsservice ausgestellt ist.Ich finde nichts wo ersichtlich ist,dass vollstreckbare Titel ohne unterschrift maschinell erstellt werden dürfen und gültig sind ohne Angabe des Gläubigers.
Aus den Festsetzungsbescheiden ist nicht ersichtlich wer Inhaber der Titels ist.Daran ändert auch die freundlichen Grüsse des MDR unter dem vollstreckbarem Titel nichts.Nochmal klarstellend es ist ein vollstreckbarer Titel zugestellt.Mich interessiert nicht der Festsetzungsbescheid!!!!! sonder der vollstreckbare Titel.
Ich gehe zwar gegen den Bescheid vor,aber der Titel steht und ist bereits geschaffen und ist nicht mit einem Widerspruch angreifbar!!!!! Was die ZPO vorschreibt wie vollstreckbare Titel angegriffen werden können.
Die ZPO sagt aus:
Der Titel bestimmt die Parteien, den Inhalt und den Umfang der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung findet für und gegen denjenigen statt, die sich aus dem Titel als Gläubiger und Schuldner ergeben. Soll für oder gegen andere Personen vollstreckt werden, so bedarf es einer sog. titelübertragenden Vollstreckungsklausel gemäß den §§ 727 bis 729 ZPO.
Wenn der Beitragsservice Inhaber des vollstreckbaren Titels ist,was ich ja nicht aus meinem Bescheid sehen kann, ist dieser Bescheid rechtswidrig,weil keine titelübertragende Vollstreckungsklausel vorliegt.
danke in die Runde vorab
Thomas