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Autor Thema: Beweispflicht des Beitragsservice vs Beweispflicht des "Schuldners"  (Gelesen 1392 mal)

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Person A wurde vom Gerichtsvollzieher am Amtsgericht persönlich mitgeteilt, dass Person A zu beweisen hätte, dass ein Festsetzungsbescheid nicht erhalten wurde. Es geht um ein paar Festsetzungsbescheide, die die Person tatsächlich nicht erhalten hat, aber im Zwangsvollstreckungsersuchen des Beitragsservice an den GV aufgeführt sind (nur 1 davon kam tatsächlich an, abgesehen von vielen Mahnungen und Zahlungserrinerungen).

Laut GV muss der Beitragsservice wiederum muss nicht (!) beweisen, dass Person A tatsächlich Briefe an den Beitragsservice geschrieben hat.


Wie kann das sein? Kennt jemand die gesetzliche Sachlage?

Person A ist schockiert.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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