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Autor Thema: Bitte um Hilfe im BS-Dschungel - Festsetzungsbescheid Bayern - 2 Wohnungen  (Gelesen 2108 mal)

M
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Hallo an alle,

letzten Samstag erhielt Person A einen auf den 2.11. datierten Festsetzungsbescheid vom Bayerischen Rundfunk. Dieser lag ganz normal ohne Einschreiben, ohne alles, ohne Poststempel, kein Datum auf dem Kuvert, im Briefkasten.

Person A hat fleißig mit zusammengebissenen Zähnen bis zu dem Tag die GEZ bezahlt, an dem der "Service" auch noch für ihre Zweitwohnung Geld haben wollte. Da Person A aus persönlichen, familiären Gründen und nicht, weil sie zu viel Geld hat, eine Zweitwohnung angemietet hat, ist ihr an jenem Tag der Geduldsfaden gerissen und sie hat den Geldhahn zugedreht.

Person A hat sich daraufhin bei Wohnung Nr. 1 - die lange Zeit bezahlt wurde - abgemeldet, um nicht an mehreren Fronten kämpfen zu müssen.

Leider bestehen jetzt trotzdem zwei separate "Schriftverkehre" für ein und diesselbe Wohnung Nr. 2. Der "alte" Betrag bis zur Entdeckung der Wohnung Nr. 2, der schon mehrmals angemahnt wurde. Und der neue Betrag, weil die zuständige Gemeinde bei der Ummeldung noch einmal dem BS die frühere Zweitwohnung Nr. 2 als Erstwohnung gemeldet hat.

Was kann Person A tun, um die beiden Schriftverkehre zusammenzuführen?
Muss Person A erst auf den Festsetzungsbescheid reagieren?
Oder soll Person A  erst einmal ein paar bittende Worte an den BS richten, dass die beiden Vorgänge doch zusammengelegt werden, sonst kommt sie mit ihrem Zahlungsverkehr durcheinander?

Person A wurde leider erst in den vergangenen Tagen bewusst, dass es evt. einfacher gewesen wäre, vorher die "Bitte" an den BS zu richten  :-\
Zwei "Schriftverkehre" heißt ja auch, doppelte Kosten für evt. weitere Schritte.

Danke für alle Antworten!  :)



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BS anschreiben, dass es nur ein einziges Beitragskonto für beide Wohnungen gibt, oder sonstwie alles an eine Adresse melden/lenken, weil es nur einen Wohnungsinhaber für beide Wohnungen gibt.
Für beide Wohnungen einen gemeinsamen Festsetzungsbescheid anfordern.
Den üblichen Weg mit Widerspruch und Klage gehen.


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G
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Zitat
Für beide Wohnungen einen gemeinsamen Festsetzungsbescheid anfordern.

Ob das geht? Bringt jedenfalls in der Sache nichts. Besser beide Forderungen separat bekämpfen.


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