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Autor Thema: Adressänderung  (Gelesen 4184 mal)

M
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Adressänderung
Autor: 02. November 2015, 17:23
Hallo zusammen.

Folgendes Beispiel zum Nachdenken:

Fakt:
Ein Paar zieht in eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus (MFH). Melden sich beim Bürgerdienst an mit neuer Adresse. Beide Personen bekommen Post von der "GEZ". Person A meldet sich an bei GEZ und zahlt die Beträge - Person B gibt an das Person A bereits zahlendes Mitglied ist und bekommt keine weitere Post. Soweit alles vorschriftsmäßig.
Nach einigen Jahren zieht Person A aus und meldet der "GEZ" Adressänderung. Person bewohnt weiterhin die Wohnung. Person A zahlt weiterhin Gebühren für neue Adresse. Person B hält die Füße still und zahlt mehrere Jahre keine Gebühr.

Frage: Prüft die "GEZ" bzw. vergleicht die "GEZ" Adressänderungen mit den Meldungen vom Einwohnermeldetamt oder ist das für die "GEZ" schon erledigt wenn Adressänderung eingeht?

Nun meine kreative Idee:
Person B, die Beitragsfrei wohnt, lernt Person C kennen und diese zieht mit in die Wohnung. Meldet sich beim Bürgerdienst an. Bekommt natürlich Post von der "GEZ". Person bleibt weiterhin unentdeckt. Angenommen Person C meldet sich bei der "GEZ" an. Zahlt brav die Beträge für z.B.: 1 Jahr, ändert aber dann die Adresse z.B.: weil sie zu ihren Eltern zieht oder in eine andere WG aber ohne sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden, wäre das möglich?
Die Eltern oder die WG haben im Normalfall ja schon eine Mitgliedsnummer und zahlen fleißig. Wäre dann Person C "Betragsfrei"?

Ich bin auf Antworten gespannt :)


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Re: Adressänderung
#1: 03. November 2015, 00:19
Möglicherweise bleibt B unentdeckt, weil sie ja offiziell aus dem Datenbestand des BS gelöscht wurde. Ein Meldedatenabgleich findet auch nicht mehr statt, der ist bereits gelaufen. Probleme wird es geben, wenn B umzieht, dann bekommt der BS darüber Meldung und wird nachfragen, wer für die nun verlassene Wohnung von B bis dahin gezahlt hat.


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Re: Adressänderung
#2: 03. November 2015, 01:51
Zitat
Ein Meldedatenabgleich findet auch nicht mehr statt, der ist bereits gelaufen.

Das wird hier bereits besprochen,
"einmaliger" Meldedatenabgleich - Neuauflage zum 01.01.2018 geplant
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16288.0


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Re: Adressänderung
#3: 03. November 2015, 06:12
Wenn aber Person B irgendwann auszieht und sich neu meldet, dann taucht Person B ja nur am "neuen Ort" auf für die BS, bei wem sollten sie dann noch nachfragen? Vermieter? Ich denke in einem MFH wird das schwierig für die BS oder?


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Re: Adressänderung
#4: 03. November 2015, 10:10
Person B könnte ja auch im Prinzip nach der Trennung im MFH intern umgezogen sein, bekommt ja das Einwohnermeldeamt nicht mit, wegen kleinerer Wohnung oder so, Person C wohnt ja für den BS alleine im Haus.


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Re: Adressänderung
#5: 03. November 2015, 15:11
Zitat
Wenn aber Person B irgendwann auszieht und sich neu meldet, dann taucht Person B ja nur am "neuen Ort" auf für die BS, bei wem sollten sie dann noch nachfragen? Vermieter? Ich denke in einem MFH wird das schwierig für die BS oder?

Nein, es wird eine Historie mit übertragen, also Wohnort alt usw. Fast wie eine kleine Kette, bei jedem Umzug wird diese ein Stück länger, übertragen wird immer das aktuelle und das vorhergehende.

Zitat
Person B könnte ja auch im Prinzip nach der Trennung im MFH intern umgezogen sein, bekommt ja das Einwohnermeldeamt nicht mit, wegen kleinerer Wohnung oder so, Person C wohnt ja für den BS alleine im Haus.

Ein Umzug MFH intern ist möglich, bedacht werden sollte dabei, dass bei einem EWA nicht zurvor Daten zur Lage der Wohnung gemacht wurden, in der Form z.B. 1 ET rechts oder halt ähnlich 4 ET Mitte respektive 3 ET Links.

-> kurz gesagt:
Bei einem Umzug, welcher ohne Meldung an das EMA läuft erfolgt auch keine Datenweitergabe.



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Re: Adressänderung
#6: 05. November 2015, 15:34
Kann Person C auch die Adresse per "GEZ"Formular ändern ohne sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden?


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Re: Adressänderung
#7: 05. November 2015, 18:42
Kann Person C auch die Adresse per "GEZ"Formular ändern ohne sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden?

Das finde ich eine nette Alternative >:D, was passiert dann?
Große Verwirrung?? :laugh: :laugh:


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Re: Adressänderung
#8: 05. November 2015, 19:04
Im Zweifel kommt die Post dann nicht an. Oder der BS wird die Änderung durch die fehlende EMA Meldung verwerfen ;-). Was so gesehen vielleicht aber falsch ist, denn eine Person A kann mehr als 1x Wohnung haben und muss sich sicherlich nicht an allen beim EMA anmelden, sondern nur dort, wo Sie tatsächlich auch wohnt.

Aus diesem Grund wird der BS, dankbar sein, für jede neue Wohnung, bedeutet ja schließlich mehr Einnahmen. Person C bekommt dann sicherlich Post für die neue Wohnung auch zusätzlich an die alte Adresse, sinngemäß

wir konnten Sie unter folgender Adresse "Neu" nicht erreichen, aber zahlen Sie bitte trotzdem dafür.



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