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Autor Thema: Neues Meldedatengesetz > Verbot der Adressdaten-Weitergabe aus den Gemeinden?  (Gelesen 2008 mal)

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Mahlzeit Gemeinde,

sagt mal, seit dem 1.11.2015 gilt ja jetzt ein neues Meldedatengesetz, das die Weitergabe der Adressdaten aus den Gemeinden ausdrücklich verbietet. Kann uns das helfen?

Mein Gedanke: Brief kommt, ich kleb meinen kleinen Aufkleber drauf, mach das Kreuzchen bei "Unbekannt verzogen" und fertig. Eigentlich darf meine Gemeinde ja die Daten jetzt nicht mehr weitergeben, oder seh ich da wieder irgendwo eine BS-Lücke nicht?

Hab kein passendes Forum gefunden, deshalb einfach mal bei "Aktuelles" gepostet, bitte verschieben, wenn es nicht passt.

Danke und Grüße

Cooper


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2015, 22:21 von Bürger«

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  • Beiträge: 173
Mahlzeit Gemeinde,

sagt mal, seit dem 1.11.2015 gilt ja jetzt ein neues Meldedatengesetz, das die Weitergabe der Adressdaten aus den Gemeinden ausdrücklich verbietet. Kann uns das helfen?


Quelle?

Ist mir nicht bekannt, dass dies in der aktualisierten Meldegsetz-Fassung steht... Nicht verwechseln mit dem Urteil des EuGH. Dies ist da noch nicht mitreingeflossen und muss selbstständig durchgeboxt werden von jedem einzelnen...

Grüße


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
sagt mal, seit dem 1.11.2015 gilt ja jetzt ein neues Meldedatengesetz, das die Weitergabe der Adressdaten aus den Gemeinden ausdrücklich verbietet. Kann uns das helfen?

Nicht wirklich. Der Grund ist folgender. Du kannst nur in ein paar einfachen Punkten der Datenweitergabe widersprechen. Überall wo sich Behörden und Anstalten es sich ins Gesetz haben schreiben lassen, das ein berechtigter Auskunftsanspruch existiert, diese bekommen den Datenfreifahrtsschein. Will heissen, es werden automatisierte Datenweitergaben aufgrund von Ereignissen eingerichtet. Bei der GEZ-Thematik heisst es, wenn Du ein-, ausziehst oder stirbst, bekommt die GEZ deine Daten. Dem kannst Du nach deutschen Gesetzen nicht widersprechen.
Ist das legal? Mal abgesehen das die zugrundeliegenden Gesetze nichtig sind und Du bis in die letzte Instanz klagen müsstest um Recht in D zu erhalten, geht es einfacher, da unterste Gerichtsinstanzen verpflichtet sind bei Widersprüchen mit EU-Gesetzen den EuGH zu befragen. Das wurde erst vor kurzem gemacht. Das Urteil ist bindend für alle in der EU.

Siehe:
PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 31. Oktober 2015


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

 
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