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Autor Thema: BVerfGE 35, 202, 222  (Gelesen 4575 mal)

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BVerfGE 35, 202, 222
Autor: 25. September 2015, 22:36
Grundsätzliche Frage dazu,

im Link unten wird angegeben,
Fundstelle in der Entscheidungssammlung: 35, 202

in Widerspruchsbescheid steht BVerfGE 35, 202, 222 ->wie ist das zu lesen, weil es wären mehr als eine solche Angabe vorhanden

Link, welcher dazu passen würde aus aktueller Sicht
http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/Personen-der-Zeitgeschichte/Straftaeter/90-BVerfG-Az-1-BvR-53672-Lebach.html

Oder gibt es irgendwo eine Seite, wo diese Nummern so übersetzt werden können, dass damit auch etwas angefangen werden kann?

z.B.

vgl. BVerfGE 73, 118 [158]

vgl. BVerfGE 90,60-107

vgl. BVerfGE 236 [46]; 35, 185 [188]; 64, 72 [80]

vgl. BVerfGE 28, 36 [46)]; 28, 55 [62]; 64, 72 [80]

BVerfGE 10, 89 [99]; 28, 36 [46]; 64, 72 [80]

BVerfGE 28, 282 [289]; 33, 52 [77f.]; 44, 197 [201]; BVerfG, DVBI. 1994, 103 [104]

BVerfGE 13, 79 [122]; 28, 36 [46]; 64, 72 [79 ff.]

BVerfGE 21, 92 [93]; 64, 72 [79f.]

BVerfGE 83, 130 [154]


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Re: BVerfGE 35, 202, 222
#1: 25. September 2015, 22:48
http://www.jura.uni-hamburg.de/public/personen/mankowski/zitierweise.pdf

Zitat
Deutsche Gerichtsentscheidungen werden grundsätzlich nur verkürzt zitiert.
Üblicherweise wird das Urteil aus der amtlichen Sammlung zitiert. Ist das Urteil nicht in einer amtlichen
Sammlung abgedruckt, ist eine Fachzeitschrift mit möglichst großem Verbreitungsgrad
zu zitieren (z.B. NJW oder JZ). Auf die Angabe der Parteien ist zu verzichten. Datum
der Entscheidung und ein Schlagwort können, müssen aber nicht hinzugefügt werden.
Die Angabe des Datums erleichtert das Auffinden der Entscheidungen an anderer Stelle.
Die Angabe von Parallelfundstellen ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Bsp.: RGZ 86, 262 (265).
BGHZ 34, 27 (30).
BVerfGE 100, 313 (362).
BVerfG v. 12.10.1993, BVerfGE 89, 155 (209 f.) – Maastricht.

BVerfGE 100, 313 (362).
Würde also der Amtlichen Sammlung entsprechen?
Wie kann diese genau durchsucht werden?



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Re: BVerfGE 35, 202, 222
#2: 25. September 2015, 23:01
BVerfGE 28, 282 [289];

wäre wahrscheinlich

Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG
BVerfG (1 BvR 657/68)

Datum: 26.05.1970

Fundstelle: BVerfGE 28, 282; JuS 1970, 583; NJW 1970, 1873

---das wird ein Spaß alle zu finden um diese zu lesen---


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Re: BVerfGE 35, 202, 222
#3: 26. September 2015, 13:03
https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidungen_des_Bundesverfassungsgerichts

wird helfen, wobei nach
Zitat
Die einzelnen Entscheidungen werden in der Form „BVerfGE Band, Anfangsseite <Zitatstelle>“ zitiert, beispielsweise „BVerfGE 98, 218 <252>“. Das bedeutet, dass die zitierte Entscheidung in Band 98 der Entscheidungssammlung steht und auf Seite 218 beginnt; die Stelle, auf die es dem Zitierenden ankommt, steht auf Seite 252.

282 die Seite wo der Text im Band steht
[289] meint aus aktueller Sicht dann die Seite

nach dem ; wäre wahrscheinlich dann eine weitere Fundstelle

vgl. BVerfGE 28, 36 [46)]; 28, 55 [62]; 64, 72 [80]

fett markiert stand tatsächlich so da, wäre dass jetzt mit der Klammer ein Fehler, oder eine besondere Ausdrucksweise?

Band 28, ab Seite 36 und der Text steht dann auf Seite 46
--> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv028036.html ,aber was genau wäre Seite 46 in der html?

Mit 46 wird wohl nicht der Satz 46 gemeint sein?

Satz 46 auf http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv028036.html
Zitat
BVerfGE 28, 36 (47)Es kann hier dahingestellt bleiben, ob Art. 17 a Abs. 1 GG über Art. 5 Abs. 2 GG hinausgehend materiell zu solchen Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG ermächtigt. Jedenfalls zielt § 10 Abs. 6 SG nicht darauf ab, das Grundrecht der Meinungsfreiheit in dieser Weise einzuschränken. Das ergibt sich aus folgendem:

Band 28, ab Seite 55 und der Text steht dann auf Seite 62
Band 64, ab Seite 72 und der Text steht dann auf Seite 80

BVerfGE 28, 282 [289]; 33, 52 [77f.]; 44, 197 [201]

Band 28, ab Seite 282 und der Text steht dann auf Seite 289
Band 33, ab Seite 52 und der Text steht dann auf Seite 77 und 78
Band 44, ab Seite 197 und der Text steht dann auf Seite 201





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2015, 13:27 von PersonX«

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Re: BVerfGE 35, 202, 222
#4: 26. September 2015, 13:18
Damit ist klar, in welchem Buch und auf welcher Seite es steht, gibt es diese Bücher auch als PDF wo die Sitenzahlen orginal abgebildet werden?

Hier gibt es die Bände soweit das ersichtlich ist, jedoch wird es dadurch nicht direkt möglich die zitierte Seite zu erkennen.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/dfr_bvbd100.html



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Re: BVerfGE 35, 202, 222
#5: 27. September 2015, 12:55
vgl. BVerfGE 28, 36 [46)]; 28, 55 [62]; 64, 72 [80]

fett markiert stand tatsächlich so da, wäre dass jetzt mit der Klammer ein Fehler, oder eine besondere Ausdrucksweise?

Band 28, ab Seite 36 und der Text steht dann auf Seite 46
--> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv028036.html ,aber was genau wäre Seite 46 in der html?

Mit 46 wird wohl nicht der Satz 46 gemeint sein?

Satz 46 auf http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv028036.html
Zitat
BVerfGE 28, 36 (47)Es kann hier dahingestellt bleiben, ob Art. 17 a Abs. 1 GG über Art. 5 Abs. 2 GG hinausgehend materiell zu solchen Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG ermächtigt. Jedenfalls zielt § 10 Abs. 6 SG nicht darauf ab, das Grundrecht der Meinungsfreiheit in dieser Weise einzuschränken. Das ergibt sich aus folgendem:

Erstmal herzlichen Dank für Deine Bemühungen (nicht nur hier).

Ich sehe das so wie Du
BVerfGE 28, 36 verweist auf das entsprechende Urteil, die Zahl in Klammern (47) auf die entsprechende Randnummer.
Entsprechend der Überschrift "BVerfGE 28, 36 - Zitiergebot" geht der Kern der Sache bei Rn. 47 los.


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

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Re: BVerfGE 35, 202, 222
#6: 04. November 2015, 01:30
oben auf der Seite links bei "Abruf und Rang:" sind die Links
RTF-Version (Seiten, Linien), Druckversion (Seiten)

die RTF Version für das Beispiel hier

Die Seitenzahlen sind in der RTF als so kleine unterstrichene Zahlen mit einem ":" dahinter und stehen halt irgendwo zwischen dem Text, also dort wo im Originaldruck halt eine neue Seite folgte.

http://sorminiserv.unibe.ch:8080/tools/ainfo.exe?Command=DownloadWithPages&Name=bv028036


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