Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gesetzesauslegung – Fälle zur Methodenlehre  (Gelesen 3341 mal)

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Gesetzesauslegung – Fälle zur Methodenlehre
Autor: 29. Oktober 2015, 18:27
Die Historische Auslegung

 Wie die Bezeichnung schon verrät: Hier spielen die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Entstehung der Norm eine Rolle.
Bei der Historischen Auslegung sind zwei Fragen von Relevanz:
Wie ist die Norm entstanden?
Die Entstehung einer Norm ist das Ergebnis eines Weiterbildungsprozesses innerhalb der Gesellschaft. Hierbei sollte betrachtet werden welche Zwecke der Gesetzgeber mit der jeweiligen Norm verfolgt hat und welche möglichen Probleme er damit regeln wollte.


Ganz wichtig: Verfassungskonforme Auslegung

 Sind mehrere Interpretationsmöglichkeiten gegeben, so soll das Gesetz verfassungskonform ausgelegt werden.


Quelle: http://www.juristischer-gedankensalat.de/2009/06/08/die-verfassungsinterpretation/

Grammatikalische Auslegung

Die grammatikalische Auslegung setzt am Wortlaut des Gesetzes an. Es wird folglich eine Interpretation des Rechtssatzes vorgenommen, um den Wortsinn des einzelnen Gesetzes zu ermitteln. Der Bearbeiter muss eine Analyse vornehmen, welche Bedeutung dem Gesetzestext beziehungsweise einzelnen Wörtern der zu prüfenden Norm im Alltags- oder Fachsprachengebrauch zukommt.

Bsp.: Bei der Auslegung von Gesetzen werden sehr häufig die Wörter „kann“, „soll“ und „muss“ verwendet. Bei dem Wort „kann“ ist es möglich, dass nach den Vorschriften gehandelt wird, es muss aber auch nicht danach gehandelt werden (Bsp.: § 48 I 1 VwVfG). Bei den „soll“ Vorschriften wird zwar etwas verbindlich verlangt, wenn es aber nicht danach vorgenommen wird, führt es nicht gleichzeitig zur Nichtigkeit der vorgenommenen Maßnahme (§ 25 I VwVfG). Die Rechtssätze mit dem Wort „muss“ haben grundsätzlich erfüllt zu werden, wenn diese Vorschriften nicht erfüllt werden, hat dies die Nichtigkeit der erlassenen Maßnahme  zur Folge (Bsp.: § 4 I 1 StVO).


Quelle: http://www.juraindividuell.de/blog/gesetzesauslegung-faelle-zur-methodenlehre/

Zitat
§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Wie soll man es verstehen? Als „kann“, „soll“ oder „muss“?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

S
  • Beiträge: 2.177
Sicher nicht als "muss", sonst steht im Widerspruch zu den anerkannten Befreiungstatbeständen.

"kann" ist aber wahrscheinlich auch nicht: sie versuchen, aber können trotz den vielen Vollstreckungen das Geld nicht eintreiben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
ist

natürlich im Sinne von
http://www.duden.de/rechtschreibung/ist

--->
http://www.duden.de/rechtschreibung/sein_Verb_Vollverb#Bedeutung4
Zitat
a     entspricht einem mit »können« verbundenen Passiv; … werden können
    Grammatik
    mit Infinitiv mit »zu« als Hilfsverb
    Beispiele
        sie ist durch niemanden zu ersetzen (kann durch niemanden ersetzt werden)
        die Schmerzen waren nicht zu ertragen (waren unerträglich)
    b   entspricht einem mit »müssen« verbundenen Passiv; … werden müssen
    Grammatik
    mit Infinitiv mit »zu« als Hilfsverb
    Beispiel
    der Ausweis ist unaufgefordert vorzuzeigen

also folgt daraus -> Es ist ein  Infinitiv mit »zu« als Hilfsverb, somit in Auslegung
nach a oder b

§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

nach a --> … werden können

§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich kann (können) für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

oder nach b  --> werden müssen

§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich muss (müssen) für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

Somit ist das Gesetz ungenau, weil beide Auslegungen möglich sind.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 7.415
Wie soll man es verstehen? Als „kann“, „soll“ oder „muss“?
Komm darauf an. ?

Es wird vermutet, daß es sich hierbei um eine bewusste Gummiformulierung handelt; weil -> Rundfunkrecht, -> Europarecht, -> Wettbewerbsrecht, -> ein "Muß" nicht damit vereinbar ist, wenn ein Bürger weder beauftragt, noch bestellt hat, noch nutzt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Der parlamentarische Rat hat als das verfassungsgebende Organ dem einfachen Gesetzgeber hinsichtlich der einfachgesetzlichen Zitierpflicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG keinerlei Ermessenspielraum gegeben, Art. 19 Abs. 1 GG ist ein Rechtsbefehl, der zwei Mal das Befehlswort “muss” enthält. Art. 19 Abs. 1 GG lautet seit dem Inkrafttreten des GG wie folgt:

Zitat
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Mehr? http://grundrechteforum.de/243


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

 
Nach oben