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Autor Thema: Dritter Festsetzungsbescheid - keine Änderung trotz Widerspruch  (Gelesen 1123 mal)

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  • Beiträge: 7
Hallo,

A wundert sich über die Vorgehensweise vom Beitragsservice. Bisher ist geschehen:

   1. Festsetzungsbescheid erhalten am 15.05.2015, lt. Brief datiert auf den 01.05.2015
   --> 28.05.2015 Widerspruch eingereicht via Einschreiben

   2. Festsetzungsbescheid erhalten am 06.06.2015, lt. Brief datiert auf den 01.06.2015
   --> 29.06.2015 Widerspruch eingereicht via Einschreiben

   Infobrief zum Widerspruch am 21.07.2015 mit Datum lt. Brief 16.07.2015: "Ihr Rundfunkbeitrag"
   --> ignoriert, da irrelevant

Nun kam der dritte Festsetzungsbescheid inkl. Säumniszuschlag:
Datiert auf den 02.10.2015, eingegangen am 14.10.2015

Da dies ein Bescheid mit Rechtsbelehrung ist, muss A darauf natürlich antworten - ein Minimalbrief wie beim zweiten mit Bezug auf den ersten Widerspruch genügt hier ja vollkommen aus. Muss dieser aber wieder als Einschreiben abgeschickt werden?

Und wie könnte eine zukünftige Prognose für A aussehen? Soll A einfach abwarten, bis irgendwann der Widerspruch auf As Widerspruch eintrifft und bis dahin alle künftigen Festsetzungsbescheide erneut ablehnen? Oder wäre es sinnvoll den Grundlagenbescheid einzufordern? Letzteres fände A nicht sehr geschickt, da man damit schlafende Hunde wecken könnte - mit Widerspruchsbescheiden alle drei Monate könnte man ja theoretisch leben. Schon beim zweiten Bescheid hat sich A gefragt, ob man nicht einfach eine Unterlassungsaufforderung an den Beitragsservice stellen kann, jedoch nichts passendes dazu gefunden. Aber wie bereits erwähnt, manchmal könnte es besser sein, einfach in der Masse nicht aufzufallen - oder?

Was könnte A also als nächstes unternehmen - Füße still halten und so verfahren wie bisher, auch, wenn es in regelmäßigen dreimonatigen Einschreibenverkehr ausartet? Oder doch etwas provokanter auftreten, eine Reaktion provozieren?

Gruß,
geistLich


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