Ich denke Punkt 6 und 7 müssen im direkten Zusammenhang gesehen werden.
Punkt 6 spricht davon das Du (beim EWMA) der Weitergabe deiner Daten widersprechen kannst und falls die Abwägung persönliches / öffentliches Interesse zu deinem Nachteil gereicht Dir das schriftlich mitgeteilt werden muss!!! (Wer hatte schon einmal eine Nachricht erhalten "Sorry, wir mussten deine Datensätze der GEZ geben"
?)
Punkt 7 spricht von den Ergebnissen der Abwägung aus Punkt 6 die Dir zum rechtlichen Nachteil oder auch nur Dich benachteiligen, dürfen nicht aus einer automatisierten Datenübermittlung resultieren.
Will heissen: Hast Du der Weitergabe deiner Daten bei der Quelle EWMA strikt widersprochen, gibt es keine automatisierte Datenweitergabe an GEZ&Co.