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Autor Thema: 'vorübergehendes' wohnen in einer ferienwohnung  (Gelesen 4778 mal)

M
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'vorübergehendes' wohnen in einer ferienwohnung
Autor: 28. August 2015, 15:01
Ein Ehepaar zieht wieder nach Deutschland, findet aber wegen Wohnungsmangel am neuen Ort keine geeignete Wohnung und wohnt daher in einer Ferienwohnung. Die Ehefrau ist noch Studentin und ohne monatliches Einkommen (auch kein Bafög). Der Ehemann ist derzeitiger Alleinverdiener. Kurze Zeit nach der Anmeldung bei der Meldebehörde erhält die Ehefrau einen Brief vom Beitragsservice. Die Ferienwohnung verfügt über ein Fernsehgerät und einen Internetanschluss. Der Besitzer der Ferienwohnung zahlt das Internet aber keine Gebühr für ARD/ZDF.

Meine Frage ist nun, muss das Ehepaar überhaupt zahlen, da es in einer Ferienwohnung wohnt? Was sollte getan werden, wenn die Briefe an die Ehefrau gerichtet sind, diese aber über kein Einkommen verfügt?


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d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Meine Frage ist nun, muss das Ehepaar überhaupt zahlen, da es in einer Ferienwohnung wohnt? Was sollte getan werden, wenn die Briefe an die Ehefrau gerichtet sind, diese aber über kein Einkommen verfügt?

hat denn das Ehepaar die Ferienwohnung beim Einwohnermeldeamt als Wohnsitz angemeldet? wenn ja, wird pro Wohnung Rundfunkbeitrag fällig.
Die Frau kann dem Beitragsservice antworten, dass sie nicht für diese Wohnung beitragspflichtig ist, da sie über kein Einkommen verfügt.


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Einkommen der Einsatzgemeinschaft 10 € über Hartz4 ?
( Miete + Bedarf Person 1 -399€+ Bedarf Person 2-360€ )
http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.html
Nicht beitragspflichtig.

Antrag auf Befreiung per Einschreiben.
"Besonderer Härtefallantrag"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6547.msg102574.html#msg102574
Rückwirkende Befreiung mit Einschränkungen doch möglich!


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Meine Frage ist nun, muss das Ehepaar überhaupt zahlen, da es in einer Ferienwohnung wohnt? Was sollte getan werden, wenn die Briefe an die Ehefrau gerichtet sind, diese aber über kein Einkommen verfügt?

§3 (2)  Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:

5. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungsstätten dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen, Unterkünfte in Seminar- und Schulungszentren.

Person X könnte die Situation über das Einkommen dem BS mitteilen, mit der Begründung das sie von den Eltern finanziell unterstützt wird.
Weiterhin könnte Person X dem BS mitteilen, dass Die Ferienwohnung nur der vorübergehenden Unterbringung dient und somit nicht als Wohnung gilt und dementsprechend auch nicht beitragspflichtig ist.


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Vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, beide wurden bei dieser Wohnung gemeldet, da der Ehemann nicht-Europäer ist und einen Nachweis über seinen Aufenthalt braucht.

@12121212
Das mit der Rechnung verstehe ich nicht so ganz...
Keiner der beiden bezieht HartzIV; die Ehefrau studiert und bekommt kein Bafög (also null Einkommen), der Ehemann verdient momentan knapp 4,000 brutto im Monat.
So meinst du, ich könnte dein Beispiel-Einschreiben mit dem Einkommen des Ehemannes an GEZ schicken? Sorry, mein Deutsch ist mittlerweile ziemlich eingerostet und mit dem ganzen Jurasalat schwirrt mir der Kopf.

Werde dann wohl erstmal einen Brief an die zurückschicken und dann sehen was passiert. Da wir aber so gut wie kein deutsches Fernsehen und Radio nutzen, finde ich 18 Euro pro Monat definitiv zu viel.


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"4,000 brutto im Monat" also ca 2500 netto = mehr als "Hartz4" = erledigt..(-:


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§3 (2)  Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten:

5. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungsstätten dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen, Unterkünfte in Seminar- und Schulungszentren.

Welcher Zeitraum gilt als "Vorrübergehend" ?? Habe das selbe Problem. Habe längere Zeit aufgrund Wohnungsmangel in einer Ferienwohnung gewohnt und soll für die Zeit GEZ zahlen


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Welcher Zeitraum gilt als "Vorrübergehend" ?? Habe das selbe Problem. Habe längere Zeit aufgrund Wohnungsmangel in einer Ferienwohnung gewohnt und soll für die Zeit GEZ zahlen

Jeder der keinen dauerhaften Zustand erfüllt. Deine Wohnsituation war auf einen vorüberhenden Aufenthalt in einer Ferienwohnung angelegt, also zählst du rein. Letztlich kann der BS den Antrag ja auch nur mit einem Gegenargument abschmettern. Es gibt für vorübergehend aber keine genaue Zeitangabe. Also denen so begründen, dass du unter den Paragraphen fällst und die Forderung in deinem Fall nicht rechtens ist.


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anne-mariechen


Mit dem Thema Ferienwohnung lässt sich sicherlich etwas machen. Bin schon länger dabei was auszudüfteln. Die Frage sollte am besten in einem Vertrag geklärt sein. Wenn ich am Ort X wohne und ich ziehe in eine Ferienwohnung 2 km weg, muss ich mich ja nicht ummelden bin ja zum Ferien machen dort. Die Adresse am ehemaligen Wohnort lasse ich laufen und den Mietvertrag für die Wohnung wird gekündigt. Die LRA bekommt die Abmeldung der Wohnung in Form von Abmeldung Mietvertrag somit bin ich doch beitragsfrei nach dem RBStV.. Es gilt zu klären wie man das Vertraglich absichern könnte. Der Ferienwohnungsvermieter muss ja die Daten seiner Mieter erfassen das ist noch ein Thema. Was damit geschied ist mir noch nicht so klar, aber in einer Ferienwohnung zu wohnen ist kein Wohnsitz.


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Die Ferienwohnung ist ein Beherbergungsgewerbe, damit ist der Mieter der Ferienwohnung raus.
Denn für gewerbliche Ferienwohnungen, Hotel- und Pensionszimmer ist über die Betriebsstättenabgabe bereits Geld gezahlt (oder auch nicht) worden.

Der Hinweis an die Brüder, notfalls auch als weiteres Argument im Widerspruchsbescheid wäre also, daß man nicht beitragspflichtig ist, weil man in einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb wohnt und dafür ausschließlich der Vermieter über seine Betriebsstättenabgabe beitragspflichtig ist.


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