Die Beitragsnummer ist personenbezogen. Wenn über die Beitragsnummer von A Zahlungen erfolgt sind, dann immer für die Wohnung von A. (Auch wenn es hier "anders aussieht").
Der Beitragsservice stellt Forderungen an B.
Seit A ausgezogen ist, wird für die Wohnung von B kein Beitrag mehr entrichtet.
Die Forderung ist also zumindest logisch nachvollziehbar.
Seit A wieder bei den Eltern lebt, muss A keine Beiträge mehr zahlen, wenn die Eltern bereits zahlen.
Bitte überprüfen:
Für den Zeitraum, den A mit B zusammengelebt haben, wurde für die gemeinsame Wohnung der Beitrag über die Beitragsnummer von A entrichtet.
Für den Zeitraum, den B alleine in der Wohnung wohnt, werden nachvollziehbare Forderungen gestellt, weil über Beitragsnummer von B noch nicht gezahlt wurde.
Für den Zeitraum, den A alleine wohnte, wurden die Beiträge über die Beitragsnummer von A für diese Wohnung entrichtet.
Für den Zeitraum, ab dem A bei den Eltern wohnt, sind für A keine Beiträge mehr fällig, wenn die Eltern zahlen. Eine evtl. Doppeltzahlung sollte A vom Beitragsservice zurückfordern.
Offizielle Nachweise für alles: An- und Abmeldungen bei Einwohnermeldeämtern oder inoffiziell: Angaben zu den tatsächlichen Umzugsdaten.
Es passiert oft, dass die Beitragsnummer mit der Wohnung verknüpft wird und dass dann in solchen Konstellationen sogar doppelt gezahlt wird, ohne es zu bemerken. Der Beitragsservice klärt einen da nicht auf.
Ansonsten: Bitte keine weiteren Fragen mehr zur korrekten Abwicklung mit dem Beitragsservice. Wir nehmen denen keinesfalls die Arbeit ab. Dies ist ein Forum für Beitragsgegner. Fragen zum Ausstieg aus dem Beitragssystem werden aber gerne beantwortet!
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)