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Autor Thema: Ex bezahlte weiterhin GEZ  (Gelesen 5132 mal)

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  • Beiträge: 1
Ex bezahlte weiterhin GEZ
Autor: 20. Oktober 2015, 11:36
Alles rein fiktiv...

Hallo,

also Person A lebt mit Person B zusammen und die Beiträge für die GEZ gehen vom Konto von Person A ab.
Nach einigen Jahren trennen sich A und B.
Niemand denkt groß über die GEZ nach und so zahlt Person B, weil er weiter in der bisherigen Wohnung lebt, die GEZ Gebühr auf die bisherige GEZ-Nummer.

Person A ist nach der Trennung sehr fertig, noch dazu schwere psychische Krankheit (bekommt darauf lebenslänglich Rente) und denkt gar nicht an GEZ. Lebt einige Jahre in neuer Wohnung.

Erst im Herbst 2014 kommt ein Schreiben der GEZ bei Person A an und fordert aktuelle Gebühren für aktuelle Wohnung, welche Person A bezahlt. Seit Frühjahr dieses Jahres lebt Person A wieder im Elternhaus und bezahlt keine Gebühren mehr.

Person B bekommt seit ca. Sommer 2014 ständig Zahlungsaufforderungen (Summe von 338,74 €) entspricht in etwa GEZ-Gebühr seit Januar 2013 , wohl seit in Kraft-treten des neuen Gesetzes).

Person B schrieb immer wieder zurück (sogar mit Kontauszug-Kopien) dass Person B schon immer zahlte, aber es wurde von der GEZ nicht darauf eingegangen. Mittlerweile hat Person B eine neue GEZ-Nummer bekommen. Person B schrieb die GEZ soll doch mal die Daten prüfen. Wieder keine Antwort, nur immer der Hinweis dass noch keine Zahlung eingegangen wäre.
Nun kam eine letzte Forderung, sonst drohen Mahngebühren etc.

Mittlerweile sind Person A und Person B natürlich draufgekommen, dass Person A damals beim Auszug dies der  GEZ hätte mitteilen müssen, weil die GEZ-Nummer auf Person A lief. Aber Person war mit dem Leben fertig!

Die hohe Summe bezieht sich wohl auf die neue Wohnung von Person A ab 2013 bis Herbst 2014.

Was kann man nun tun? Kann Person A um die Zahlung drum rum kommen?

Wenn Person B der GEZ erklären würde dass irgendwann im Zusammenleben von A und B alle Gelder über das Konto von Person B abgegangen sind dann wüßten die ja noch nicht zu welchem Zeitpunkt A und B sich getrennt haben oder?
Oder weiß  die GEZ schon längst die Hintergründe ?

Können die noch Gebühren verlangen von einer Wohnung in der Person A mittlerweile nicht mehr lebt?
Denn Person A ist im Frühjahr 2015 dort ausgezogen und lebt nun bei den Eltern.

Können die Gebühren verlangen von der Zeit vor 2013, also vor dem neuen Gesetz?

Person A hat echt nicht viel Geld, liegt nur knapp über Grundsatz. Das hat der Staat sich wohl so ausgerechnet....

Weiß jemand was man nun machen könnte, sollte.....?
Danke schon mal!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2015, 11:43 von René«

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Re: Ex bezahlte weiterhin GEZ
#1: 20. Oktober 2015, 12:49
Die Beitragsnummer ist personenbezogen. Wenn über die Beitragsnummer von A Zahlungen erfolgt sind, dann immer für die Wohnung von A. (Auch wenn es hier "anders aussieht").

Der Beitragsservice stellt Forderungen an B.
Seit A ausgezogen ist, wird für die Wohnung von B kein Beitrag mehr entrichtet.
Die Forderung ist also zumindest logisch nachvollziehbar.

Seit A wieder bei den Eltern lebt, muss A keine Beiträge mehr zahlen, wenn die Eltern bereits zahlen.

Bitte überprüfen:
Für den Zeitraum, den A mit B zusammengelebt haben, wurde für die gemeinsame Wohnung der Beitrag über die Beitragsnummer von A entrichtet.
Für den Zeitraum, den B alleine in der Wohnung wohnt, werden nachvollziehbare Forderungen gestellt, weil über Beitragsnummer von B noch nicht gezahlt wurde.
Für den Zeitraum, den A alleine wohnte, wurden die Beiträge über die Beitragsnummer von A für diese Wohnung entrichtet.
Für den Zeitraum, ab dem A bei den Eltern wohnt, sind für A keine Beiträge mehr fällig, wenn die Eltern zahlen. Eine evtl. Doppeltzahlung sollte A vom Beitragsservice zurückfordern.

Offizielle Nachweise für alles: An- und Abmeldungen bei Einwohnermeldeämtern oder inoffiziell: Angaben zu den tatsächlichen Umzugsdaten.

Es passiert oft, dass die Beitragsnummer mit der Wohnung verknüpft wird und dass dann in solchen Konstellationen sogar doppelt gezahlt wird, ohne es zu bemerken. Der Beitragsservice klärt einen da nicht auf.

Ansonsten: Bitte keine weiteren Fragen mehr zur korrekten Abwicklung mit dem Beitragsservice. Wir nehmen denen keinesfalls die Arbeit ab. Dies ist ein Forum für Beitragsgegner. Fragen zum Ausstieg aus dem Beitragssystem werden aber gerne beantwortet!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
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Re: Ex bezahlte weiterhin GEZ
#2: 20. Oktober 2015, 12:55
Zitat
Für den Zeitraum, den A alleine wohnte, wurden die Beiträge über die Beitragsnummer von A für diese Wohnung entrichtet.
Sollte aus Sicht Person X besser so lauten

Für den Zeitraum, den B alleine wohnte, wurden die Beiträge über die Beitragsnummer von A durch B für die Wohnung von A entrichtet.


Da haben wir wider das Problem, normal sollten die Beitragsnummern jeweils bei der Wohnung verbleiben. Der Umzug wird ja automatsich gemeldet, dann sollte es auch kein Problem sein, das automatisch neu zuzuordnen. ;-)


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Re: Ex bezahlte weiterhin GEZ
#3: 20. Oktober 2015, 12:59
Sollte aus Sicht Person X besser so lauten

Für den Zeitraum, den B alleine wohnte, wurden die Beiträge über die Beitragsnummer von A durch B für die Wohnung von A entrichtet.

Korrekt!  :) B hat also A in der schweren Zeit (unwissentlich?) unterstützt

Liegen irgendwelche Dokumente vor, die besagen, dass - die Zahlung von Person B / das Konto von Person A - die Wohnung von Person B betreffen?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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