Beschwerden gegen die Beschlüsse eines Amtsgerichts werden nicht selten von diesen auch selbst noch mal bearbeitet - dann erfolgt i.d.R. auch jeweils nur die kurze "Mitteilung", dass sich an der Auffassung nichts geändert habe.
Dass - wenn Beschwerde gleich beim Landgericht erhoben wurde - diese dennoch erst vom Amtsgericht bearbeitet wird, ist bisher nicht so geläufig, aber wohl auch müßig, darüber zu sinnieren.
Jedenfalls sollte die Beschwerde nun intern ans LG weitergegeben werden, zu deren Bearbeitung.
Steht ja so auch im Schreiben...
In diesem fiktiven Fall heißt es also, sich einfach noch ein wenig zu gedulden...
...und zwischenzeitlich vielleicht mal durch die anderen Threads in diesem Bayern-Board zu schmökern, um schon mal "vorbereitet" zu sein auf das, was da noch kommen möge...