Wertes Forum !
Weil hier immer noch geglaubt wird, dass der Rundfunkbeitrag noch in Frage zu stellen ist
User A hat vor 2013 noch nie gezahlt, noch wurde User A angeschrieben
Seit 2012 lebt User A an seinem jetzigen Wohnsitz.
Seit März 2018 erfüllt User A einen Befreiungstatbestand, was aber erst
Ende 2018 relevant wurde.
Am 13.11.2018 hat User A den WDR auf sein Schreiben hin, Nachweise per Einwurfschreiben zu gesendet.
Am 23.01.2019 erhielt User A eine Bestätigung über die zugegangenen Nachweise, aber nicht nur das.............
Auszüge aus dem Schreiben
Sehr geehrter User A
Sie haben uns Unterlagen zugesandt, die am XX.XX.XXXX bei uns eingegangen sind. Wir gehen davon aus, dass Sie eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen möchten
Hinweis: Die ursprüngliche Zahlungsaufforderung wurde durchgestrichen, unkommentiert mit Nachweis des Befreiungsmerkmals zurückgesendet
Sie werden deshalb vom 01.01.2016-31.03.2019 (....) befreit
Hinweis: Das entspricht der Verjährungsfrist nach BGB, obwohl User A gar nicht vor 2018 zu befreien war..............
Die ursprüngliche Zahlungsaufforderung war nicht rückwirkend.
Aus dem Schreiben kann man aber schlussfolgern, dass nur -zunächst-
keine rückwirkende Forderungen gestellt wurden,
Wir vermuten, dass Sie weiterhin die Voraussetzungen (.....) erfüllen. Deshalb werden Sie zusätzlich für die Zeit vom 01.04.2019-31.03.2020 (.....) befreit
Das ist bemerkenswert, weil User A noch gar keinen Folgeantrag gestellt hat und somit nicht wissen kann, ob der bewilligt werden würde.
Zwar schreibt der Betragsservice weiter:
Das bedeutet, dass Sie (.......) keinen zusätzlichen Unterlagen senden, oder einen erneuten Antrag stellen müssen
aber:
Sollten allerdings die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. bitten wir um Mitteilung
Das ganze ist nicht ein gewöhnliches Schreiben, sondern ein
Bescheid des WDR Köln, gegen den User A
Widerspruch erheben kann
Genauso selbstverständlich wie eine Geburtsakte mit Geburtsdatum hat User A jetzt auch eine Rundfunkbeitragsnummer.
Zukünftig gibt es nur noch zwei Möglichkeiten für User A: befreit werden oder zahlen !!
User A wird also weiterhin nicht zahlen und somit eingeschränkt sein, in seiner Berufswahl. Das ist die Konsequenz daraus, dass die Finanzierung des Rundfunkbeitrags Verfassungsrang hat.