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Autor Thema: Die GEZ meints langsam ernst.. noch ein Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft  (Gelesen 4185 mal)

P
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Hallo Liebes Forum,

vorab muss man sagen, dass Person A langsam der Kopf raucht, es scheint Person A hat trotz Forum & Google etwas "verpasst" oder falsch gemacht, den Taktik "Widerspruch" und "Vogelstrauß" haben wohl nicht geholfen!

Aber jetzt wird's langsam doch brenzlig :-/

Hier die letzten Ereignisse der Historie von Person A:

- [snip]
- Ihre Anmeldung
- Festsetzungsbescheid I
- Person A hat Widerspruch eingelegt
- Schreiben der GEZ auf "Ihr Rundfunkbetrag" 08.07.2015
- Schreiben der GEZ: Zahlung der Rundfunkbeiträge 01.08.2015 / Keine Rückantwort von Person A
- Schreiben von der GEZ: Festsetzungsbescheid II 01.09.2015 / Keine Rückantwort von Person A
- Schreiben vom Hauptgerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckungssache +  Vermögensauskunft 05.10.2015

Der nette Brief vom OGV bei Person A im Briefkasten (ohne Poststempel/Förmliche Zustellung/AZ !?) war bis jetzt das letzte Ereignis.
Anbei als Anhang...

Die Suchfunktion hat Person A benutzt, ist jetzt jedoch noch verwirrter.
Was macht Eurer Meinung nun am meisten Sinn?

Person A ist über jeden kleinen und vor allem zeitnahen Tipp/Hinweis sehr dankbar.

Liebe Grüße.


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..noch ein paar Anhänge ;)


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Einlesen und die Taktik "Erinnerung" am AG (diese ist kostenlos)! Gibt hier schon viele Vorlagen, die natürlich angepasst werden müssen auf die aktuelle Rechtssprechung und die Situation. Hat Person A schon jemals auf Schreiben vom Belustigungsverein geantwortet? Oder war der Vogel Strauß bis heute die Wahl?


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Hallo,

Danke für die Antwort, dann wird Person A sich mal zum "Thema Erinnerung" einlesen und schnellst möglich handeln, denn die Frist ist ja 7 Tage ??!

Person A hat Ende 2014 eine Zurückweisung des Festsetzungsbescheid per Einschreiben an die GEZ geschickt.

Übrigends kam bei Person A gestern ein neuer Festsetzungsbescheid für den Zeitraum 01.01.15-30.09.15, soll Person A hier auch gleich Widerspruch einlegen?  :-\

Danke und Liebe Grüße.


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Da der Belustigungsservice nun sowieso von Deiner Existenz weiß ist es ratsam auf jeden Bescheid Widerspruch einzulegen (wichtig Aussetzung der Vollziehung mit einarbeiten-Vorlagen gibt es hier zu Hauf), sagte der Tankwart heute morgen. Helfen könnten auch die beiden letzen Urteile aus Tübingen mit einzuarbeiten (Vorsicht, nicht das erste, dass das wurde vom BGH kassiert und auf die aktuellen Verfahren am BVerwG und BVerfG verweisen) sagte noch seine Frau im Anschluss. Zusätzlich auch dann den OGV kontaktieren und eine Aussetzung der Vollziehung beantragen solange das Verfahren am AG läuft (Falls "Erinnerung" neg. beschieden wird, kann im Anschluss das LG Lands-hat) mit der Beschwerde angerufen werden (bei neg. Beschluss kostet dass dann 30 Taler) meinte die Taxifahrerin, die sich gerade nen Kaffe aus dem Automaten besorgte.

Des Weiteren meinte noch der Kioskbetreiber, dass man es ja auch so erstmal ohne Gericht beim OGV versuchen kann. Dies führt aber zu 99% zu nichts. Aber evtl. hat mal jemand Glück dabei. Man muss sich darauf aber auch vorbereiten und stimmig darlegen, warum das nicht rechtens ist.

Die Lebensgefährtin des Tankwarts schreib noch folgendes: "Falls das auf dem zivilrechtl. Weg über AG und LG nicht klappt, bleibt noch dann der Weg über das VG per "Antrag auf Eilrechtsschutz" (aus eigener Erfahrung führt ein Unterliegen hier zu 55,50 Taler Miese). Manche machen direkt dem Weg übers VG. Es kann aber keiner sagen , welcher Weg der bessere ist."

Der Postbote sagte dazu, dass die Gerichte insg. im Land "Ober-Österreich" von dem nicht allzu beeindruckt sind. Letztendlich führt aber nur die Massen an Klagen , etc. zu einem Überlauf derer.


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