Da der Belustigungsservice nun sowieso von Deiner Existenz weiß ist es ratsam auf jeden Bescheid Widerspruch einzulegen (wichtig Aussetzung der Vollziehung mit einarbeiten-Vorlagen gibt es hier zu Hauf), sagte der Tankwart heute morgen. Helfen könnten auch die beiden letzen Urteile aus Tübingen mit einzuarbeiten (Vorsicht, nicht das erste, dass das wurde vom BGH kassiert und auf die aktuellen Verfahren am BVerwG und BVerfG verweisen) sagte noch seine Frau im Anschluss. Zusätzlich auch dann den OGV kontaktieren und eine Aussetzung der Vollziehung beantragen solange das Verfahren am AG läuft (Falls "Erinnerung" neg. beschieden wird, kann im Anschluss das LG Lands-hat) mit der Beschwerde angerufen werden (bei neg. Beschluss kostet dass dann 30 Taler) meinte die Taxifahrerin, die sich gerade nen Kaffe aus dem Automaten besorgte.
Des Weiteren meinte noch der Kioskbetreiber, dass man es ja auch so erstmal ohne Gericht beim OGV versuchen kann. Dies führt aber zu 99% zu nichts. Aber evtl. hat mal jemand Glück dabei. Man muss sich darauf aber auch vorbereiten und stimmig darlegen, warum das nicht rechtens ist.
Die Lebensgefährtin des Tankwarts schreib noch folgendes: "Falls das auf dem zivilrechtl. Weg über AG und LG nicht klappt, bleibt noch dann der Weg über das VG per "Antrag auf Eilrechtsschutz" (aus eigener Erfahrung führt ein Unterliegen hier zu 55,50 Taler Miese). Manche machen direkt dem Weg übers VG. Es kann aber keiner sagen , welcher Weg der bessere ist."
Der Postbote sagte dazu, dass die Gerichte insg. im Land "Ober-Österreich" von dem nicht allzu beeindruckt sind. Letztendlich führt aber nur die Massen an Klagen , etc. zu einem Überlauf derer.