Guten Morgen,
ist es nicht eine bodenlose Frechheit, daß audiovisuelle Medien derart bevorzugt und die doch gleichberechtigten Printmedien benachteiligt werden?
Schön, klar, alles bekannt, ein Bild sagt mehr als tausend Worte, aber Bilder bringen Printmedien doch auch?
Und wenn es noch tausende Mal um die Unterstützung öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht, so stehen doch alle Medien in Wettbewerb zueinander, und da kann es einfach nicht sein, daß ein Medium derart wettbewerbsverzerrend hofiert wird.
Eigentlich sollten doch alle Medien gleich behandelt werden?
Könnten Printmedien hier nicht ansetzen, (siehe Bestimmungen zur Gleichbehandlung), und in ihrer Gesamtheit vor's BVerfG ziehen, um diese einseitige Bürgerbelastung dauerhaft zu stoppen?
Ciao
Pinguin
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;