Gute Frage, ich schicke dem Studenten auch mal ne Rechnung, mal sehen, ob er sie mir gleich bezahlt, oder vorher noch bei Facebook fragt, ob er sie zahlen muß...
Aber zum Thema: Eine Wohnung - g e n a u e i n Beitrag!
Weil die Jungs vom Belästigungsservice nicht schnallen bzw. den Hals nicht voll genug bekommen, probieren sie aus, ob man nicht noch einen Blöden (Verzeihung: unbedarften, rechtsunkundigen, reichen, einschüchterbaren oder sonstwie beeinflußbaren Menschen) findet, der ihnen den Betrag nochmal überweist.
Das Problem ist natürlich, wie und wem teilt man diesen Sachverhalt mit.
Kleiner Tip am Rande, keine Rechtsberatung! Eine Brieffreundschaft mit dem Beitragsservice scheint unergiebig, nach genau einem Versuch mit einem anderen als dem gewünschten Ergebnis, sollte man sich Zeit und Porto sparen, Telefonanrufe sowieso.
Da bliebe dann nur noch einem Beitragsbescheid mit der wichtigsten Begründung zu wiedersprechen, daß der Bescheid rechtswidrig ist, da für die Wohnung bereits ein Beitrag bezahlt wird.