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Autor Thema: Warum keine Zeugen benennen im Verfahren?  (Gelesen 2513 mal)

S
  • Beiträge: 86
Warum keine Zeugen benennen im Verfahren?
Autor: 18. Juni 2015, 23:31
Hallo in die Runde,

nach einigen suchen hier im Forum und lesen der ein und anderen Klagebegründung stellt sich mir eine Frage:

Warum benennt niemand die Herren, die all diese schönen Gutachten erstellt haben, in der Klage als Zeugen?

Hat dies schon einmal jemand versucht?
Was ist dabei raus gekommen?
Aus meiner Sicht müsste das Gericht die Zeugen doch laden.  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 00:18 von Bürger«

D
  • Beiträge: 110
Re: Warum keine Zeugen benennen im Verfahren?
#1: 05. Oktober 2015, 11:07
Hallo,
Idee ist sicher gut, aber wir sind sicher alle keine von denen, die man Reich nennt.

gr



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  • Beiträge: 7.410
Re: Warum keine Zeugen benennen im Verfahren?
#2: 05. Oktober 2015, 17:25
Idee ist sicher gut, aber wir sind sicher alle keine von denen, die man Reich nennt.
Und was hat das mit der Fragestellung zu tun? Diese Frage ist doch berechtigt; wer von diesen Herren und Damen Gutachter/innen wirklich ehrlichen Herzens gegen Zwangsbeitrag ist, wird dieses auch sicher gern vor Gericht auf Bundeskosten vertreten.


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g
  • Beiträge: 860
Re: Warum keine Zeugen benennen im Verfahren?
#3: 05. Oktober 2015, 18:24
Warum benennt niemand die Herren, die all diese schönen Gutachten erstellt haben, in der Klage als Zeugen? 

Das ist ganz einfach.
Weil die mit dem Fall der Person EFG so gar nichts zu tun haben. Die sind außen vor.
Zeuge ist der, der sich unmittelbar und ganz spezifisch zum Fall der Person EFG äußern kann.

Diese Gutachter kennen die Person EFG überhaupt nicht, wieso sollen die dann etwas bezeugen, wovon die nichts wissen können?
Diese Aufgabe muss ein Anwalt übernehmen, der dann anhand der Gutachten entsprechend den Mandanten vor Gericht vertritt.


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