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Autor Thema: GEZ-Ausbremsen auf kostenlosen Weg  (Gelesen 3695 mal)

C
  • Beiträge: 4
GEZ-Ausbremsen auf kostenlosen Weg
Autor: 03. Oktober 2015, 08:06
Hallo Freundinnen und Freunde
Eine subtile Vorgehensweise um die GEZ ins Schwimmen zu bringen wie folgt beschrieben:
(Vorschlag, nicht der Weisheit letzter Schluss und legal)

1.   Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde/Stadt oder/und den des Bundeslandes anschreiben und fragen:
Bitte teilen Sie mir mit ob unsere Gemeinde/Stadt  zyklisch Anmelde- /Wohnsitz- / andere Daten an „Nichtbehörden“ über meine Person  weiterleitet oder dies nur auf Anfrage ausführt.
Falls eine zyklische Datenweitergabe meiner persönlichen Daten erfolgt, bitte ich Sie mir diesen Zyklus zu beschreiben und die Empfänger zu nennen.
Falls ich innerhalb von 4 Wochen von Ihnen keine Antwort erhalte, ist von Ihnen bestätigt, dass keine automatische zyklische Weitergabe meiner persönlichen Daten erfolgt.

Abhängig davon welche Antwort erfolgt, folgendes:

Die GEZ hatte nach der Umstellung auf den sogenannten Rundfunkbeitrag das zweifelhafte Recht eine einmalige Datenübernahme der Meldedaten durchzuführen und wenn ich mich recht erinnere die gesetzliche (haha) Vorgabe die übernommenen Daten nach 6 Monaten zu löschen.
Ergo:
Falls kein zyklisches update durch die Gemeinde / Stadt erfolgt, darf nur noch der bisher von der GEZ zur Zahlung des Buntfunkbeitrages Gebetene in den Datenbeständen der GEZ vorhanden sein

Falls die Gemeinde/Stadt bestätigt, dass Daten zyklisch an „Nichtbehörden“ für alle gemeldeten „Wohner“ folgendes für eben alle diese durchführen, ansonsten nur für den Empfänger der GEZ – Briefchen:

2.   Man suche sich einen Verwanden / Freund/in oder sonstigen GEZ-Zahler.
Hat man diesen, vereinbart man, dass man seinen eigenen Wohnsitz zu Ihr/Ihm ummeldet.
Ist diese Ummeldung erfolgt, wartet man 2 bis 4 Wochen und geht dann auf die Gemeinde/Stadt des neuen Wohnsitzes und teilt dieser mit, dass ab dem heutigen Datum jeglicher Weitergabe von Daten komplett widersprochen wird.
Nach den 2 bis 4 Wochen hat die GEZ die neuen Wohnsitzdaten.
Die Abmeldung des alten Wohnsitzes erfolgt normalerweise vom Amt des neuen Wohnsitzes automatisch bei dem vorhergehend Wohnsitzamt – ggf. Nachfragen
Das Verbot der Datenweitergabe unbedingt schriftlich machen und diesbezüglich eine Bestätigung aushändigen lassen

3.   Nun lässt man wieder etwas Zeit ins Land gehen und meldet sich wieder an den alten Wohnsitz zurück – aber – extrem wichtig – bei der Anmeldung sofort der Weitergabe jeglicher Daten widersprechen und wieder eine Bestätigung aushändigen lassen[/b].[/color]

So – und jetzt der echte Knaller – wird man dann wieder von der GEZ zur Zahlung des Buntfunkbeitrages aufgefordert, ist das nach meinen nicht maßgeblichen Kenntnissen ein knallharter Verstoß gegen das BDSG –denn die GEZ dürfte die dann aktuellen Daten nicht haben- und man kann dann ganz entspannt bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das BDSG stellen

Kostet alles nix – nur etwas Lauferei – manches geht auch online

Disclaimer, salvatorische Klausel, Gesetzestreue
Um sich bei dem ganzen Verfahren nicht eines möglichen Vergehens gegen irgendwelche Buntfunkgesetze schuldig zu machen muss man sich dann natürlich bei der GEZ anmelden.

Randbemerkung:
Die GEZ ist als Inkassounternehmen eingetragen und nicht rechtfähig, somit darf die GEZ auch keinen Gerichtsvollzieher beauftragen – Ein richterlicher Beschluss ist zwingend notwendig.
Zum Einsatz von GV'n gibt es ein Urteil -bitte recherchieren im w³-,  dass der von der GEZ praktizierte Einsatz von GV'n nicht rechtens ist und hat dem GEZ-Verweigerer "Recht" gegeben.
Man lese und Staune


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2015, 18:06 von Bürger«

I
  • Beiträge: 434
Re: GEZ-Ausbremsen auf kostenlosen Weg
#1: 03. Oktober 2015, 11:03
Zitat
bei der Anmeldung sofort der Weitergabe jeglicher Daten widersprechen und wieder eine Bestätigung aushändigen lassen

Damit wirst du keinen Erfolg haben, weil du beim Meldeamt stichhaltig begründen musst, wieso deine Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Wenn du dann sagst, damit mich der Beitragsservice nicht anschreibt, wirst du wenig Chancen haben.


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K
  • Beiträge: 2.246
Re: GEZ-Ausbremsen auf kostenlosen Weg
#2: 03. Oktober 2015, 11:12
Moin,

er/sie suche nach "Meldedatenübermittlung ; Meldedatenübermittlungsverordnung" usw.

Zum einen werden Meldesaten bei Fall x, y und z an die LRA übermittelt; zum anderen -InesgegenGEZ- schrieb ist ein Untersagen der Wietregabe Richtung LRA/Beitragsservice (Dir) nicht möglich: dazu bitte selbst google bemühen bzw. hier im Forum suchen > Meldegesetz

Gruß
Kurt

hier RLP:

Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO) > http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/61h/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldD%C3%9CVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

§ 16 Datenübermittlung an den Südwestrundfunk

(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden:

1.     Familiennamen,
2.     Vornamen,
3.     frühere Namen,
4.     Doktorgrad,
5.     Tag der Geburt,
6.     gegenwärtige und letzte frühere Anschriften,
7.     Tag des Ein- und Auszugs,
8.     Familienstand,
9.     Sterbetag.

Datensätze, für die eine Auskunftssperre nach § 34 Abs. 8 oder Abs. 9 Nr. 2 MG besteht, dürfen nicht übermittelt werden; im Übrigen gilt § 1 Abs. 3.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um den Beginn und das Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie diejenige Landesrundfunkanstalt zu ermitteln, der der Beitrag zusteht. Der Südwestrundfunk und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur berechtigte Bedienstete zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Kenntnis erhalten und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, gelöscht werden.

(3) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31. August 1991 (GVBl. S. 369), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Staatsvertrages vom 18. Dezember 2008 (GVBl. 2009 S. 113), in Verbindung mit § 14 Abs. 11 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.




Meldegesetz (MG) > http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/62y/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldeGRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldeGRPV4P8-jlr-MeldeGRPV1P8-jlr-MeldeGRPV2P8-jlr-MeldeGRPV3P8

§ 34 Melderegisterauskunft

( 8 ) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass den Betroffenen oder anderen Personen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. Eine Melderegisterauskunft ist in diesen Fällen unzulässig, es sei denn, dass nach Anhörung der Betroffenen eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ausgeschlossen werden kann. Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres; sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2015, 11:24 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Beiträge: 811
Re: GEZ-Ausbremsen auf kostenlosen Weg
#3: 03. Oktober 2015, 11:19
 >:DDafür gibt es eine Möglichkeit. Aus Streitigkeiten mit einem ehemaligen Vermieter weiß ich, das man die auskunftsverweigerung der Daten beauftragen kann. Es kostete vor ca. 3 Jahren 8€. Man soll angeben, wer keine Auskunft bekommen darf. Und da gibt man dann ein zwei Adressen an, inkassounternehmen gebe man eines nach Gutdünken an, oder allgemein Inkasso, und gebe allgemein noch den beitragsservice an. Fertig ist die Laube. Einen Versuch ist es wert. Vielleicht gibt es auch eine mündliche Äußerung eines unbedarften meldeamtsmitarbeiters zum unserem Thema . Dann wäre es gut, eine schriftliche Stellungnahme des Meldeamtes zu haben. Einen sensiblen und wohlwollenden Tenor vorausgesetzt. Spannend wäre es allemal.
Ich habe mich bei meinem Umzug im letzten Jahr nur in der neuen Stadt angemeldet, eine Abmeldung in der alten Stadt war lt. Auskunft der Dame nicht nötig. Das klären die Einwohnermeldeämter untereinander. Und zwischendurch geht noch ganz nebenbei eine Info an die ör raus. Von wegen turnusmäßig. Bald nach dem Umzug hatte ich die Geliebte Post im Briefkasten... ::)
Gruß ellifh


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