Hallo Freundinnen und Freunde
Eine subtile Vorgehensweise um die GEZ ins Schwimmen zu bringen wie folgt beschrieben:
(Vorschlag, nicht der Weisheit letzter Schluss und legal)
1. Den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde/Stadt oder/und den des Bundeslandes anschreiben und fragen:
Bitte teilen Sie mir mit ob unsere Gemeinde/Stadt zyklisch Anmelde- /Wohnsitz- / andere Daten an „Nichtbehörden“ über meine Person weiterleitet oder dies nur auf Anfrage ausführt.
Falls eine zyklische Datenweitergabe meiner persönlichen Daten erfolgt, bitte ich Sie mir diesen Zyklus zu beschreiben und die Empfänger zu nennen.
Falls ich innerhalb von 4 Wochen von Ihnen keine Antwort erhalte, ist von Ihnen bestätigt, dass keine automatische zyklische Weitergabe meiner persönlichen Daten erfolgt.
Abhängig davon welche Antwort erfolgt, folgendes:
Die GEZ hatte nach der Umstellung auf den sogenannten Rundfunkbeitrag das zweifelhafte Recht eine einmalige Datenübernahme der Meldedaten durchzuführen und wenn ich mich recht erinnere die gesetzliche (haha) Vorgabe die übernommenen Daten nach 6 Monaten zu löschen.
Ergo:
Falls kein zyklisches update durch die Gemeinde / Stadt erfolgt, darf nur noch der bisher von der GEZ zur Zahlung des Buntfunkbeitrages Gebetene in den Datenbeständen der GEZ vorhanden sein
Falls die Gemeinde/Stadt bestätigt, dass Daten zyklisch an „Nichtbehörden“ für alle gemeldeten „Wohner“ folgendes für eben alle diese durchführen, ansonsten nur für den Empfänger der GEZ – Briefchen:
2. Man suche sich einen Verwanden / Freund/in oder sonstigen GEZ-Zahler.
Hat man diesen, vereinbart man, dass man seinen eigenen Wohnsitz zu Ihr/Ihm ummeldet.
Ist diese Ummeldung erfolgt, wartet man 2 bis 4 Wochen und geht dann auf die Gemeinde/Stadt des neuen Wohnsitzes und teilt dieser mit, dass ab dem heutigen Datum jeglicher Weitergabe von Daten komplett widersprochen wird.
Nach den 2 bis 4 Wochen hat die GEZ die neuen Wohnsitzdaten.
Die Abmeldung des alten Wohnsitzes erfolgt normalerweise vom Amt des neuen Wohnsitzes automatisch bei dem vorhergehend Wohnsitzamt – ggf. Nachfragen
Das Verbot der Datenweitergabe unbedingt schriftlich machen und diesbezüglich eine Bestätigung aushändigen lassen
3. Nun lässt man wieder etwas Zeit ins Land gehen und meldet sich wieder an den alten Wohnsitz zurück – aber – extrem wichtig – bei der Anmeldung sofort der Weitergabe jeglicher Daten widersprechen und wieder eine Bestätigung aushändigen lassen[/b].[/color]
So – und jetzt der echte Knaller – wird man dann wieder von der GEZ zur Zahlung des Buntfunkbeitrages aufgefordert, ist das nach meinen nicht maßgeblichen Kenntnissen ein knallharter Verstoß gegen das BDSG –denn die GEZ dürfte die dann aktuellen Daten nicht haben- und man kann dann ganz entspannt bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das BDSG stellen
Kostet alles nix – nur etwas Lauferei – manches geht auch online
Disclaimer, salvatorische Klausel, Gesetzestreue
Um sich bei dem ganzen Verfahren nicht eines möglichen Vergehens gegen irgendwelche Buntfunkgesetze schuldig zu machen muss man sich dann natürlich bei der GEZ anmelden.
Randbemerkung:
Die GEZ ist als Inkassounternehmen eingetragen und nicht rechtfähig, somit darf die GEZ auch keinen Gerichtsvollzieher beauftragen – Ein richterlicher Beschluss ist zwingend notwendig.
Zum Einsatz von GV'n gibt es ein Urteil -bitte recherchieren im w³-, dass der von der GEZ praktizierte Einsatz von GV'n nicht rechtens ist und hat dem GEZ-Verweigerer "Recht" gegeben.
Man lese und Staune