Es gibt ein Schreiben welches nicht der Widerspruchsbescheid ist und den "Gegner" bewegen soll doch zu zahlen. Das habe ich auch erhalten und natürlich irgnoriert. Vor 7 Monaten habe ich 12-seitig per Fax und Einschreiben widersprochen. Danach kam eben dieser Überzeugungsbrief. Und vor wenigen Tagen noch ein belangloses Stück Papier, wo angeblich auf meine Unmengen von Gründen eingegangen wurde, was aber nur für 1-2 Punkte zutrifft.
Der Widerspruchsbescheid ist längst überfällig, ob dieser noch gelten dürfte ist fraglich, vermutlich nicht. Einen neuen und natürlich längeren Widerspruch kann ich im Handumdrehen erstellen und erneut einschicken, mit dem Ziel einer Klage.
Man muss nur auf Bescheide oder Rechts-Formulare antworten, das scheint hier nicht der Fall. Standard war, Klage nach dem Widerspruchsbescheid.