Vertrag oder nicht spielt keine Rolle.
Sorry, im Recht spielt es schon eine Rolle, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist oder nicht.
Im Zweifel handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, den die für Dich zuständige LRA, also jene des Bundeslandes, in dem Du wohnst, mit Dir hätte schließen müssen.
Der Bürger freilich, der Rundfunk konsumiert, akzeptiert damit auch ohne Vertrag sämtliche Vertragsbedingungen und begründet einen Vorvertrag, den es gemäß europäischem Recht gibt.
Der rein hoheitliche Weg scheidet für jede LRA schon alleine deswegen aus, weil sich Rundfunk insgesamt kraft des höheren europäischen Rechts in Wettbewerb zueinander befindet; wenn Du als Bürger nicht der erste bist, der von denen was will, dürfen die von Dir noch lange nichts. Im Wettbewerb ist bei der Relation Unternehmen <-> Kunde nicht entscheidend, was das Unternehmen will, sondern, was der Kunde will. Will der Kunde nichts, weil ihm bspw. das Angebot des Unternehmens nicht behagt und es deswegen weder bestellt noch nutzt, hat das Unternehmen den Kunden schlicht nicht zu behelligen. -> Jedes vernünftige Unternehmen würde hier tunlichst drangehen, sein Angebot zu verbessern.
Schau zudem in den RBSTV; die Unternehmen unterbreiten Angebote.
Der Bürger ist hier definitiv zu 100% frei in seinen Entscheidungen, auch frei darin, sich zu 100% gegen Rundfunk zu positionieren.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;