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Autor Thema: Antwort vom Gericht - Person X hätte da einige Fragen  (Gelesen 4706 mal)

I
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Person X hat nun eine fiktive Antwort vom fiktiven Verwaltungsgericht Leipzig erhalten. Die fiktive Antwort irritiert Person X etwas.

Zitat
Die Kammer erwägt, das Verfahren gemäß §6 Abs. 1 Satz 1 VwGO auf einen Einzelrichter zur Entscheidung zu übertragen, weil die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat.

Es wird darauf hingewiesen, das die erkennende Kammer an der Rechtmäßigkeit der Erhebung der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im privaten Bereich keine Zweifel hat. Insofern hat die erkennende Kammer mit Urteil v. 24.9.2014 (Az.: 1 K 672/13) sowie vom 6.5.2015 (Az.: 1 K 1437/14) die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bejaht. Bei den Rundfunkbeiträgen handelt es sich weder um eine Steuer noch werden Grundrechte, wie z. B. Art. 3, Art. 5, Art. 2 GG, hierdurch verletzt. Diese Rechtsprechung der Kammer steht im Einklang mit der übrigen Rechtsprechung, die inzwischen zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ergangen ist und ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken an diesem äußerte (vgl. hier werden alle Urteile die der Beitragsservice anführt auch aufgeführt).

Person X hat mehrmals auf dem fiktiven Blatt gesucht, ob dieses Schreiben vom M*D*R ist, aber nein es kommt direkt vom Verwaltungsgericht.

Nun zu den Fragen von Person X:

1. Person X reichte Klage gegen den M*D*R ein, nun kam aber keine Anwort auf die Klage von der Rundfunkanstalt, sondern nur vom Gericht. Ist die Gegenseite (M*D*R) nicht verpflichtet, dazu Stellung zu beziehen?

2. Jeder normale Bürger, der dieses Schreiben liest, merkt das das Gericht schon ohne Verhandlung ein Urteil gefällt hat. Drückt das nicht deutlich die Befangenheit aus???

In der Klage von Person X kam kein Steuerargument vor. In der Antwort des Gerichts ist aber die Rede davon. Person X wird das Gefühl nicht los, das das Gericht von der Rundfunkanstalt instruiert wurde, was das Gericht schreiben soll. Klingt für Person X wie ein Standardschreiben.

3. In dem fiktiven Schreiben heißt es: "Insofern hat die erkennende Kammer mit Urteil ... sowie vom ... die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bejaht." Ein Verwaltungsgericht kann über eine Verfassungsmäßigkeit doch überhaupt nicht urteilen?! Seh ich das falsch?


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Sicherlich können sich Gerichte auf andere Urteile berufen, das tun wir ja auch. Da nicht bekannt ist, wer die erkennende Kammer ist, sollte man nachfragen.
Ob die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, kommt auf die Argumente an, die Person X verwendet hat. Ich empfehle, die Entscheidung nicht auf einen Einzelrichter zu übertragen. Leider finde ich die Begründung dazu nicht mehr.
Die übrige Rechtsprechung, damit sind sicherlich die zwei Landesverfassungsgerichte gemeint und deren kopierende Verwaltungsgerichte.
Selbstverständlich muss der M*D*R keine Stellungnahme abliefern, ist auch besser so, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...
Dass das Steuerargument erwähnt wird, ist wohl der Tatsache geschuldet, dass die Gerichte sich die Arbeit einfach machen wollen. Wir sind normale Kläger, der M*D*R ist normaler Angeklagter.
Für die Verwaltungsgerichte hat alles seine Richtigkeit, [Ironie on] es ist einfach nur ein lieb gemeinter Rat, die Klage abzubrechen. Insgeheim hoffen die Gerichte und M*D*R, dass es nicht vorm Bundesverfassungsgericht landet.


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Die beiden Urteile sind nirgends öffentlich zu finden. Hat das Verwaltungsgericht nicht die Pflicht diesen Beweis als Kopie der Urteile anzuführen?

Zu einem fairen Verfahren gehört zwingend, dass dieses durch einen neutralen und unabhängigen Richter entschieden wird. Daher muss ein an einem Verfahren Beteiligter die Möglichkeit haben, darauf hinzuwirken, dass nur Richter, die ihm unvoreingenommen gegenübertreten, mit der Sache befasst werden. Hier hat sich der Richter / das Gericht allerdings schon entschieden! Drückt das nicht eindeutig die Befangenheit aus?

Argumente waren Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 2 GG und Artikel 3 GG. Die für Person X schon grundsätzliche Bedeutung haben.



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Gast

Dass das Gericht nun vom örR bekannte Standard-Gegenargumente herbeizaubert, obwohl diesbzgl. gar keine Argumente vorgebracht wurden, ist schon der absolute Knaller !!  :o

Es sollte in jedem Fall darauf reagiert werden!

Argument der versteckten Steuer nachreichen. Und zwar einleitend, dass man den Punkt des Gerichts mit der Steuer geprüft hat und dabei aber auf ein Gutachten von nicht weniger als 32 Finanzwissenschaftler des Bundes gestoßen ist welches das Gegenteil des Standpunktes des Gerichts belegt! Ein paar Zitate anführen und die Seiten mit den Zitaten ausgedruckt dem Gericht zukommen lassen.


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Klage meines Onkels in einem ähnlich fiktiven Fall
http://k2s.cc/file/780bcf3f4904e/nichtig_Klage.zip


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hi
die erkennende Kammer lässt sich ja am Aktenzeichen des Verfahrens lesen - die beiden angegebenen Urteile verweisen also auf die 1.Kammer, das wird hier auf Seite 4 bestätigt - ist zuständig für Rundfunkrecht. http://www.justiz.sachsen.de/vgl/download/GVP2015.pdf

die fettgedruckten Passagen im ersten Post sind Standards die sich in vielen ähnlichen Schreiben quer durchs Land finden lassen - man darf sie vermutlich tatsächlich so lesen wie einen versteckten Wink mit dem Zaunpfahl - inhaltlich wie die Info-Schreiben des BS   ::) jedoch geht es hier natürlich nicht darum dass ein M*D*R irgendwas diktiert, sondern dass eine Kammer, sofern sie sich einmal in bestimmter Weise urteilend mit der Materie befasst hat, beim selben Argument in der nächsten Klage nicht anders urteilen wird - bis zu dem Zeitpunkt wo ein höheres Gericht eine andere Auffassung hat.  Der jeweilige Einzelfall wird natürlich zu berücksichtigen sein.
ggf. kann für Person X sinnvoll sein, zu antworten dass von Steuer ja keine Rede ist.

Einer Person X ist hier anzuraten - nicht zu vorschnell die Karte der "Befangenheit" zu spielen - eine mündliche Verhandlung wäre dafür sicher besser geeignet.
Natürlich kann ein VG nicht über Verfassungsfragen befinden, jedoch ist auch ein VG verpflichtet, die Inhalte der Klage zu prüfen, bsp. indem Urteile des Verfassungsgerichts zum Rundfunk-Geschehen einbezogen werden.


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gurke7 hat ja schon die richtge Erklärung geliefert. Auf den Vorwurf der Befangenheit wurde ähnlich im anderen Fall entgegnet, dass die Richter sich alle Argumente antun und daraufhin die Enscheidung fällen, welche evtl. durch die selben Argumente bekräftigt werden kann. Sprich wenn jemand faul "effizient" arbeitet, dann kann er ja die Begründung von GEZ quasi als die des Gerichts offiziell im Urteil anführen.

Ein weiterer Trick der Anstalten ist auf massig ergangene Urteile "für" GEZ anzugeben. Hier ist aber der Witz, dass sich niemand die Mühe macht die bereits ergangenen Klagen auf Ähnlichkeit mit aktuell vorliegenden zu prüfen. Und genau das sollte u.a. hervorgehoben werden, denn jeder hat ein Anrecht, dass sein persönliches Anliegen von Richtern laut VWGO usw. inhaltlich betrachtet und geurteilt wird. Eine persönliche Note oder Umstände oder ... könnte die Richter zwingen von der allgemeinen eingefahrenen Schiene der Ablehnungsurteile abzusehen.

Eventuell ist es ratsam auf die bereits in höheren Instanzen anhängige Verfahren hinzuweisen, wenn nicht bereits geschehen. Denn die Klagebegründung des vorliegenden Falls überschneidet sich bestimmt in mind. einem Punkt mit der einen die bereits vor dem BVerfGE geparkt wurde...


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Könntest du u. U. dies hier hinein kopieren, bekomm das nicht geöffnet.  :-[

hi
die erkennende Kammer lässt sich ja am Aktenzeichen des Verfahrens lesen - die beiden angegebenen Urteile verweisen also auf die 1.Kammer, das wird hier auf Seite 4 bestätigt - ist zuständig für Rundfunkrecht. http://www.justiz.sachsen.de/vgl/download/GVP2015.pdf

Das ist zwar schön, dass das Gericht hier Urteile angibt, bloß hat Person X das Problem, dass man diese nirgends öffentlich findet! Fraglich halt, ob mir das Gericht diese in Kopie schicken müsste?


Eventuell ist es ratsam auf die bereits in höheren Instanzen anhängige Verfahren hinzuweisen, wenn nicht bereits geschehen. Denn die Klagebegründung des vorliegenden Falls überschneidet sich bestimmt in mind. einem Punkt mit der einen die bereits vor dem BVerfGE geparkt wurde...

Welche Verfahren meinst du damit?


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Na maxkraft24 ist doch bereits in Revision beim BVerwGE. Und eine Klage ist wie gesagt beim BVerfGE angekommen, finde aber auf Schnelle kein Link.


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Update: Wie ich nun mitbekommen habe, versuchen die werten Richter vom Verwaltungsgericht Leipzig alle Klagen ohne Berufung abzubügeln. Naja der Hauptsitz des MDR (scheinbar die Vorgesetzten der Richter) ist nicht weit entfernt!


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Az. "1 K 1437/14" gibt es dieses jetzt nach so langer Zeit auch als Volltext?


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