Ich bitte um Kritik/Verbesserungsvorschläge
Strafanzeige
von:
gegen: Stefan Mappus, Horst Seehofer, Klaus Wowereit, Matthias Platzeck
Jens Böhrnsen, Christoph Ahlhaus, V. Bouffier, Erwin Sellering, David McAllister, Hannelore Kraft, Kurt Beck, Peter Müller, St. Tillich, Böhmer, Heiner Garg, Ch. Lieberknecht
wegen: Diskriminierung aller in Deutschland lebenden Wohnungsinhaber nach Art. 18 AEUV
Beweise: §2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Sendegebiet Astra 19.2° Ost (Quelle
http://www.lyngsat-maps.com/maps/images/astra1l.gif)
Grund: Aufgrund dessen, dass zur Finanzierung der Öffentlich-rechtlichen Programme (im folgenden Örr genannt) einzig die innerhalb der deutschen Grenzen ansässigen Wohnungsinhaber herangezogen werden, und dies in benanntem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (im folgenden RBStV genannt) von den oben genannten Personen unterzeichnet und beschlossen wurde, begehen diese Personen eine verdeckte Diskriminierung gemäß Art 18 AEUV.
Die Programme des Örr werden unverschlüsselt über Astra 19.2° Ost Europaweit, und deren Internetangebot global abrufbar verbreitet.
Somit werden die in Deutschland ansässigen EU-Bürger gegenüber allen nicht in Deutschland ansässigen benachteiligt, und somit diskriminiert.
Des weiteren werden technische Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Diskriminierung aus nicht erläuterten Gründen ignoriert, wie z.B. die Möglichkeit der Verschlüsselung.
Teilzitat: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013
2.4.2.1. Wann werden Sendungen „der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt“?
Die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Hörfunk- oder Fernsehsendungen gilt nur dann als Rundfunkdienstleistung, wenn die Sendungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Sendungen nicht an eine breitere Öffentlichkeit gerichtet ist, kann sie nicht als Rundfunkdienstleistung betrachtet werden.
Diese Bedingung bedeutet nicht, dass die Sendungen allen Menschen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verbreitung oder Weiterverbreitung kann auf die Öffentlichkeit in einem Land oder sogar in einer bestimmten Region eines Landes beschränkt sein. In Situationen, in denen der Zugang zu Sendungen auf Dienstleistungsempfänger beschränkt ist, die die Dienstleistungen bezahlen, gilt die Verbreitung oder Weiterverbreitung trotzdem als der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zitat Ende
Somit wäre es ein leichtes, eine „Geld-gegen-Leistung“ Lösung umzusetzen.