Vorgeschichte:Betroffener lebte in einer Stadt im Südosten und stellte dort irgendwann Zahlungen an das Rundfunkinkasso ein.
Briefverkehr über Sinnhaftigkeit, moralische Hindernisse usw. - Dann kam es zu einer Zwangsvollstreckung mit Gerichtsvollzugsmensch. Betroffener klagte gegen Südostfunk und verlor die Klage, zahlte an Gerichtsvollzugsmensch, erfuhr dann von einem Eintrag im öffentlichen Schuldnerverzeichnis und hatte dann noch mehr Schriftverkehr mit Südostfunk.
Letztendlich schrieb Südostfunk, dass Vollstreckungsversuchen vom Dezember 2014 sowie die hier entstandenen Kosten in voller Höhe ausgeglichen seien. Dieses Vollstreckungsersuchen ging bis Zwangsgeld Sommer 2014.
Südostfunk veranlasste die Löschung des Eintrags. Die Welt war wieder in Ordnung. Es war Frühling 2017.
Sommer 2017Betroffener konnte ohne Eintrag im Schuldnerverzeichnis zu einer Stadt in den Norden ziehen und tat dies auch. Rundfunkinkasso wollte nun Geld haben, vor allem noch viel Geld von der Zeit aus der Stadt im Südosten.
Schriftverkehr mit dem Nordfunk, wobei das nur halb stimmt, denn Rundfunkinkasso schrieb Betroffener und Betroffener schrieb Nordfunk, aber Nordfunk schrieb nichts oder der Briefzusteller hat Angst vor dem Briefkasten. Weiß keiner, aber Betroffener hat Einschreibbelege dazu.
Manchmal kam noch Rundfunkinkasso, aber Antwort immer nur an Nordfunk seitens Betroffener und da kommt es ja zu nichts. Inzwischen war auch schon fast Sommer 2018.
Sommer 2018Es kommt ein Brief von Geldfinanzbehörde von Stadt in Norden. Der Brief hat keine Unterschrift, keinen Namen und kein Siegel, aber ein Satz, es sei legitim, da über automatische Einrichtungen erstellt. Sie interessiere sich nicht für Hintergründe, sondern wolle nur das Beste von Betroffener: Sein Geld!
Und zwar für Nordfunk für Zeiträume Frühjahr 2014 bis Frühjahr 2015. Nordfunk wohne dabei bei Rundfunkinkasso in Weststadt. Zusätzlich möchte Geldfinanzbehörde bisschen mehr Geld haben für ihre Arbeit.
Alles sei rechtens, Betroffener müsse nur zahlen.
Betroffener bezweifelte die Echtheit dieses Schreiben und schrieb Geschäftsführer von Geldfinanzbehörde.
Sofern Echtheit vorhanden, sei Gläubiger fehlerhaft (Nordfunk hat Adresse in Stadt im Norden und habe keine Wohnung laut Internetpräsenz in Weststadt - Aber Rundfunkinkasso wohne dort). Gültige Bescheide fehlen, denn da habe Betroffener nicht in Stadt im Norden gewohnt. Kommunikation mit Nordfunk nicht möglich, denn Nordfunk antworte nicht.
Geldfinanzbehörde antwortete nach wenigen Tagen mit Vor- und Nachnamen und Unterschrift. Alle Geldwünsche kämen von Südostfunk, aber nun wohne Betroffener im Nordfunk-Bereich und Nordfunk hätte alles veranlasst. Alles legitim laut Staatsvertrag.
Also antwortete Betroffener wieder an Geldfinanzbehörde und beschwerte sich unter anderem im Antwortschreiben nicht alle Fragen beantwortet bekommen zu haben und festgestellt zu haben, dass da ein Fax als Anhang mitgesandt wurde, aber nicht alle Seiten. Zusätzlich möchte Betroffener den Auftrag sehen.
Antwortschreiben von Geldfinanzbehörde an Betroffener wieder nach wenigen Tagen. Vorname wurde nun vergessen und entsprechend die Unterschrift gekürzt (möglicherweise eine Paraphe). In dem Antwortschreiben die fehlenden Faxseiten und der Auftrag in Form einer Textdatei mit Siegel und Unterschrift von jemanden aus Geldfinanzbehörde. Gläubiger sei Nordfunk mit Sitz in Stadt im Norden. Noch ein paar Seiten für eine mögliche Anfechtungsklage waren auch dabei.
Klagen? Nur teuer, viel Show und kein gewünschtes Ergebnis. Das kennt Betroffener schon. Aber das
BGH hatte ein
Urteil vom 29.11.1954 unter AZ. III ZR 84/53 gesprochen.
Also schrieb Betroffener dann zwei Aufträge an Geldfinanzbehörde.
Antrag 1: Antrag zur Feststellung des Gläubigers sowie des Antragstellers des Zwangsvollstreckungsverfahrens und Aussetzung der Vollziehung bis die Angelegenheit abgeschlossenBegründung:
- Geldfinanzbehörde möchte Geld für Nordfunk, der beim Rundfunkinkasso wohne, aber Textdatei sagt er wohne in Stadt im Norden
- Antragsteller darf nur Nordfunk sein, aber auch da darf nicht jeder Anträge oder gar Aufträge stellen
Antrag 2: Sofortige Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit Aussetzung der Vollziehung, bis Angelegenheit abgeschlossen istBegründung:
- Gültiger Titel fehle, denn Zwangsvollstreckungsverfahren von Südostfunk wurde bis Mitte 2014 eingetrieben, aber diese Forderung wolle Geld ab Frühjahr 2014
- Gläubiger zwischen Textdatei und Forderungsschreiben stehen im Widerspruch
- Unklar, welche berechtigte oder unberechtigte Person den Vollstreckungsauftrag erstellt habe
Anhänge zum Antrag 2:
- Schreiben Gerichtsvollzieher von Stadt im Südosten
- Vollstreckungsersuchen vom Intendaten von Südostfunk
- Bestägigung der vollständigen Bezahlung der Forderung an Südostfunk
Antragsbearbeitung (oder doch nicht?)Tage vergingen. Nichts.
Wochen vergingen. Nichts.
Sieg? Vielleicht käme nichts mehr oder eine Antwort mit Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde? Die Hoffnung war da und nach 6 Wochen kommt eine Antwort von Geldfinanzbehörde:
Rundfunkinkasso habe festgestellt, dass Nordfunk das Geld haben müsse. Alles sei legitim. Außerdem sei Klage von Betroffener während der Zeit aus Stadt im Südosten abgewiesen. Nun zahle. Husch husch... in 3 Tagen müsse Geldfinanzbehörde die Vollstreckung weiter betreiben. Außerdem brauche Geldfinanzbehörde nun auch Geld für Auskunft bei Schufa und für das ganze Porto ihrer Schreiben.
Dienstaufsichtsbeschwerde starten? Ne ne, einfach wieder keinen Namen und keine Unterschrift, aber Begründung es sei legitim, da Schreiben mit Hilfe automatischer Einrichtung erstellt. Ganz individuelles Schreiben automatisch erstellt - Ist etwa die Geldfinanzbehörde bei künstlicher Intelligenz schon so weit?
Das Schreiben vom Rundfunkinkasso ist auch als Kopie dabei. Da heißt es, Verrechnung eingehender Zahlungen sei bei Südostfunk und Nordfunk ähnlich geregelt und es seien ganz viele Kosten bei Vollstreckung angefallen, so dass Forderungen von Frühjahr 2014 nur teilweise beglichen wurden. Somit müsse nun nochmal beginnend ab Frühjahr 2014 vollstreckt werden. Beim Rundfunkinkasso-Schreiben sei noch von einer anhängenden Kopie die Rede, aber die hat Betroffener nicht im Schreiben.
Interessant sind hier noch Datumdetails: Die Sendungsverfolgung besagt, dass die Anträge ankamen und einen Tag später wurde von der Geldfinanzbehörde an das Rundfunkinkasso geschrieben, welches dann rund 6 Wochen an Zeit für ihre Bearbeitung gebraucht hat. 2 Tage später hat dann die Geldfinanzbehörde an Betroffener ihr Schreiben datiert und von diesem Datum plus 7 Tage (nicht Arbeitstage) als Frist gesetzt. 4 Tage nach diesem Datum hat Betroffener das Schreiben dann ja auch erhalten.
Aufmerksame werden feststellen: Die Anträge wurden nicht oder zumindest nicht abschließend bearbeitet, denn eine Ablehnung oder gar Antragserfüllung fehlen. Weitergehen soll es offensichtlich trotzdem. Eine Untätigkeitsklage soll aber erst nach einer Frist von 6 Monaten möglich sein.
Betroffener stellte wieder einen Antrag, denn nun möchte Betroffener die fehlenden Daten zwecks Dienstaufsichtsbeschwerde und erneut sofortige Aussetzung der Vollstreckung bis zur vollständigen Antragsbearbeitung. Darin fordert Betroffener also Vor- und Nachnamen von Sachbearbeiter des letzten Schreibens sowie Namen und Anschrift dessen Vorgesetzten. Außerdem Vornamen der Geschäftsführung sowie dessen Vorgesetzten samt Anschrift. Alle Schreiben gehen schon an die Geschäftsführung der Geldfinanzbehörde, also ist der Nachname ja schon mal bekannt.
Betroffener hat ja schon festgestellt, dass eine Schufaauskunft eingeholt wurde. Die Schufa soll Betroffener schreiben, wann wer Daten über ihn eingefordert und welche Daten der Anfordernde erhalten hat ("Es lebe die DSGVO!"
). Wenn es nach der Antragsstellung war, gibt es ja noch mehr Basis für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Auch liegt bei Betroffener ein Schreiben vom Südostfunk, der ja erklärt, dass deren Vollstreckungsersuchen samt Kosten voll erfüllt wurde. Das Rundfunkinkasso erklärt aber der Geldfinanzbehörde, dass da ja viel mehr Kosten angefallen seien und diese damit nun auch vollstreckt werden.
AusblickDie Anträge müssen noch bearbeitet werden, danach kommt es voraussichtlich zu noch viel mehr Anträgen, weil deren Antwort sicher noch viel mehr Fragen oder Dienstaufsichtsbeschwerden nach sich zieht.
Ein Antrag zur technischen Aufstellung ist wohl auch unausweichlich, denn es ist überhaupt nicht mehr klar, wann welche Kosten wann und wie verrechnet wurden.
Wenn Betroffener schon mal Beschäftigung bekommt, darf ja wohl die Gegenseite auch ein bisschen mehr Spaß für das gewünschte Ziel bekommen.
Gibt es ähnliche Erlebnisse?