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Autor Thema: Brief vom Verwaltungsgericht Leipzig  (Gelesen 1523 mal)

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  • Beiträge: 21
Brief vom Verwaltungsgericht Leipzig
Autor: 15. September 2015, 13:37
Hallo,
Person W hat nun eine Antwort vom Verwaltungsgericht bekommen. So wie es aussieht wird Person W darin mitgeteilt grob gesagt das er schon jetzt verloren hat und es ja wörtlich keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat. Wegen den Erfolgsaussichten wird gleich noch auf den Beschluß der Kammer vom 03.06.2015 im Verfahren 1 L 95/15 hingewiesen. Schöne Frechheit. Hallo Deutschland wo das Volk mit Füßen getreten wird.
Na gut wenigstens habe ich mich gewehrt. Nun kommt dann wohl auch bald Zahlemann und Söhne. Toll.


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  • Beiträge: 434
Re: Brief vom Verwaltungsgericht Leipzig
#1: 15. September 2015, 15:08
STOP!

Bevor du den Kopf in den Sand steckst, hol dir für wenige Euro mal das Urteil. Kannst du am VG Leipzig anfordern.

Wenn du es hast, liest du dir es durch und vergleichst es mit deinen Argumenten und wenn diese nicht passen sollten, erklärst du dem Gericht das in deiner Klage Punkte vorkommen, die in dem erwähnten Urteil überhaupt nicht enthalten sind. Bitte schön detailliert aufzeigen. Das "scheint" eine Masche zu sein, vor allem weil sich das dynamische Trio der verehrten Richterinnen am VG die Klagen nicht durchlesen.

Bitte auch beachten, wenn man vielleicht den ein oder anderen ähnlichen Klagepunkt hat, aber eine völlig andere herangehensweise, kann deine Klage auch nicht mit Bezug auf das gefällte Urteil abgewiesen werden.



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