Insbesondere diese Aussage
den illoyalen Vollzug von Bundesrecht durch die Verwaltung der Länder
aus dem verlinkten FAZ-Artikel läßt die sehr eindeutige Aussage zu, daß die Länder selbst Bundesrecht ignorieren. Man darf hier dann aber fragen, warum die höchsten Bundesgerichte hier zuschauen? Wo bleibt deren eigene Glaubwürdigkeit, wenn sie ihren Urteilen nicht den nötigen Nachdruck verschaffen?
In Relation von Bundesrecht zu Europarecht läßt sich immer ein Weg finden, der beide Interessen wahrt, gerade auch beim Rundfunk, wo das Grundgesetz Staatsferne vorschreibt. Das Europarecht sagt hier nicht, daß Staatsnähe nötig ist; es bestimmt nur, daß der Staat die Finanzen des von ihm mit öffentlichen Mitteln unterstützten Rundfunkunternehmens durch Entsendung staatlicher Mitarbeiter in diese unterstützten Rundfunkunternehmen kontrolliert.
Die vom Grundgesetz auferlegte Staatsferne bekommt dann dadurch zustande, daß jeglicher Bürgerzwang unterbleibt und vom Staat zudem keine Mittel mehr an den Rundfunk fließen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;