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Autor Thema: Ein Haus, mehrere Haushalte, keine Mietverträge > 1x oder 4x Beitrag?  (Gelesen 1914 mal)

a
  • Beiträge: 2
Guten Abend,

der Betreff sagt es ja schon fast.

Es sind 4 Parteien, ein Haus. Aber auf Familienbasis, man bewegt sich weitestgehend frei im Haus. Die "Haushalte" sind aber durch das Treppenhaus getrennt. Wer muss hier GEZ bezahlen? Nur einer oder alle vier?

MFG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2015, 00:12 von Bürger«

  • Beiträge: 3.237
Nur einer, wenn das Treppenhaus zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist. Einer meldet sich an und zahlt, die anderen melden sich auf seine Beitragsnummer an. Denn wenn das Treppenhaus zum Schlafen geeignet ist, ist es eine Wohnung. Wenn man seine Wohnung durch diese neuartige Wohnung betreten muss, ist die eigene Wohnung nicht mehr beitragspflichtig. Das Haus ist demzufolge als große Wohnung zu behandeln, da kann BS nichts machen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2015, 00:13 von Bürger«

m

mk222

Zitat
.....da kann BS nichts machen......

Die GEZ Kontrolleure vor 2013 waren rechtelose Bettler, die niemals das Recht gehabt hätten eine Wohnung zu betreten, ohne das der Mieter oder Eigentümer das will.

Daran wird sich auch nach 2013 nichts geändert haben. Insofern müssen sie alles glauben und wenn alle sich einig sind, dann reicht auch eine Anmeldung.

Selbstverständlich melden die Bewohner nichts freiwillig an, aber für den Fall der Fälle, können die nichts machen.

Off Topic:

Leider schlägt der gutgläubige Deutsche sofort die Hacken zusammen, wenn er einen Ausweis sieht. Nicht nötig.

Möchte mal wissen, wie das abläuft, wenn der Gerichtsvollzieher (aus Versehen) bei den Hell's Angels auftaucht und da sieben 120kg Rocker freundlich aus der Haustür lächeln.

Ich sag mal so: Wenn er halbwegs clever ist, schreibt er jedesmal drauf: Nicht angetroffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2015, 00:13 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.544
Es wird der Familie niemand nachweisen können, daß es sich um ein Haus mit mehreren Wohnungen handelt, im übrigen steht es ja den Bewohnern frei, die Wohnungstüren auszuhängen und voila - wir haben nur noch eine Wohnung...

Ich frage mich gerade was passiert, wenn man auch die Hauseingangstür aushängt...

Ich weiß die Antwort: Dann nehmen einem halt andere böse Buben das Geld weg...


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a
  • Beiträge: 2
Alles klar! Vielen Dank für die Antworten.

MFG


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