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Umfrage geschlossen: 30. Dezember 2013, 19:35

Autor Thema: Volksbegehren/Volksentscheide  (Gelesen 2731 mal)

s
  • Beiträge: 1
Volksbegehren/Volksentscheide
Autor: 30. Dezember 2012, 19:27
Folgende Idee:
Der Rundfunkstaatsvertrag ist nach § 62 (Kündigung) von jedem einzelnen Bundesland mit einjähriger Kündigungsfrist kündbar,
ebenso wie die zugehörigen Rundfunkgebührenstaatsverträge und Rundfunkfinanzierungsstaatsverträge. Im Gegenzug können die anderen beteiligten Bundesländer binnen sechs Monaten selbst die Verträge kündigen.

Nun zur Idee:
Man sollte in möglichst vielen Bundesländern Volksbegehren starten mit einem Wortlaut:

Der Landtag beschließt, das das Bundesland den Rundfunkstaatsvertrag, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zum frühest möglichen Zeitpunkt kündigt so dass das Land bis auf weiteres aus dem Öffentlichen Rundfunk ausscheidet. Des weiteren beschließt der Landtag alle dafür notwendigen Gesetze, mit dem Ziel alle Landesrundfunkanstalten und alle zugehörigen Gremien, Institute, Anstalten und Betriebe zum fühest möglichen Zeitpunkt aufzulösen.

Die Volksbegehren werden ggf. (falls es tatsächlich eine Mehrheit gibt, die die GEZ nicht mehr möchten) in diversen Bundesländern angenommen, die entsprechenden Landesregierungen und Landtage werden die Begehren ablehnen und anschließend steht der Weg für Volksentscheide frei, die die entsprechenden Bundesländer dazu zwingen die Verträge zu kündigen.

Kündigen genügend viele oder große Bundesländer die Verträge wird es für die verbleibenden Bundesländer weniger und weniger Sinn machen selbst in den Verträgen zu bleiben. Die letzen werden von sich aus kündigen.

Einziges Manko, der Initiator eines Volksbegehrens muss für den Verwaltungsaufwand aufkommen, falls das Volksbegehren scheitert. Das bedeutet, dass es Geld braucht um so einen Plan anzufangen.
Auch sollte ein Jurist die genauen Texte so formulieren, dass sie keinen Eingriff in den Etat der Landesregierungen darstellen (sollte möglich sein, kündigen von Verträgen sollte keine Etatfrage sein), da sonst ein Volksbegehren unzulässig sein kann.

Ein leuchtendes Beispiel für das Projekt könnte die Abschaffung des bayerischen Senats (Volksentscheid vom 8. Februar 1998) sein.
Eine ähnlich entberliche Institution wie der öffentliche Rundfunk, der mit 7,5 Milliarden Euro pro Jahr finanziert wird, die an anderen wichtigeren Stellen fehlen.


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ana

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Re: Volksbegehren/Volksentscheide
#1: 07. September 2015, 20:42
Ich halte Volksbegehren inzwischen auch für den sinnvollen Weg sich gegen den lebenslangen Zwangs"beitrag" zur Wehr zu setzen. In Berlin könnte so was ganz gut funktionieren. Der Druck beim Senat, den Volksbegehren auslösen, scheint recht groß zu sein, siehe das Volksbegehren zu den Mieten.

Auch ich denke, dass es entsprechende Menschen braucht, die das formulieren und juristisch sicher machen. Die Unterschriften zusammen zu bekommen halte ich für relativ leicht. Um mich herum gibt es soooo viele Menschen, die nicht mehr zahlen möchten für das, was uns da tagtäglich zugemutet wird.

Gibt es Leute aus Berlin, die das mal gemeinsam denken wollen? Ich wäre gern dabei. Das ganze ist so eine große politische Nummer und es hängt so viel Geld dran - ist doch klar, dass mit allen Mitteln versucht wird, uns klein zu halten.

Ana


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Re: Volksbegehren/Volksentscheide
#2: 07. September 2015, 20:54
Ganz ehrlich: Unterschätzt das Unterschriften-Sammeln nicht! Wir gingen auch davon aus, daß wir die von Openpetition geforderten 36.000 Stimmen sicher zusammenkriegen. Jetzt haben wir gerade 50 % erreicht, sind am Ende unserer Kraft und mächtig frustriert, weil wir dachten, wir würden mehr Unterstützung bekommen. Und dabei lief es bei unserer Petition im Vergleich zu den anderen wirklich sensationell.
Darum: Regelt es erst vorher und im Detail, ob Ihr auch wirklich genug Leute zusammen bekommt, die ihre Freizeit und ihr Geld opfern, sonst scheitert Ihr schon an der ersten Hürde.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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