Laut [https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html]BVerfG-Urteil[/url] sollte das ZDF das Problem bis 30.6.2015 lösen. Allerdings wurden (natürlich) keine Sanktionen angekündigt, warum also sollte das ZDF in seiner Staatsferne irgendetwas ändern? Ist denen doch egal.
Andererseits stellt sich die Frage, ob man dann nicht doch mit Gewissensgründen argumentieren kann, daß man den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen bereit ist, weil dadurch ein System unterstützt wird, daß gegen die (Landes-)Verfassung verstößt.
Die 30-%-Quote müßte in allen Landesverfassungen (z.B. Art. 111a Abs. 2 Satz 3 BV) geregelt sein und bestimmt auch in den Verträgen.
Allerdings darf man sich mal grundsätzlich fragen, warum es überhaupt auch nur 1 Politiker in einem der Räte geben soll, wenn die Räte doch staatsfern sein sollen. Für mich heißt "staatsfern": 0 % Politiker!
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.