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Rundfunkräte in den ör-Sendern Politik und Parteien bleiben am Drücker

Begonnen von Uwe, 03. September 2015, 01:20

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Uwe



Rundfunkräte in den öffentlich-rechtlichen Sendern
Politik und Parteien bleiben am Drücker


Analyse zeigt:
Mit 31 Prozent sind Vertreter der Politik die stärkste Gruppe in den Aufsichtsgremien. SPD und CDU gleichauf.

n den ARD-Sendern heißt das Gremium Rundfunkrat, im ZDF Fernsehrat und im Deutschlandradio Hörfunkrat. Zusammengenommen sind sie die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Sie haben gewichtige Kontrollaufgaben, so bei den Programmen, bei den Budgets, sie wählen die Intendantinnen und Intendanten. Bei der Zusammensetzung der Räte muss darauf geachtet werden, dass sie gesellschaftlich relevanten Gruppen vertreten sind.

weiterlesen auf:

http://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkraete-in-den-oeffentlich-rechtlichen-sendern-politik-und-parteien-bleiben-am-druecker/12265726.html

Das Gutachten von Prometheus -
Das Freiheitsinstitut GmbH gibt es hier

http://prometheusinstitut.de/wp-content/uploads/2015/09/Prometheus-Paper-I-Die-Rundfunkr%C3%A4te-der-%C3%B6ffentlich-rechtlichen-Sendeanstalten.pdf
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InesgegenGEZ

ZitatAnalyse zeigt: Mit 31 Prozent sind Vertreter der Politik die stärkste Gruppe in den Aufsichtsgremien. SPD und CDU gleichauf.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zur Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates geurteilt, "der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder darf insgesamt ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen". Über alle öffentlich-rechtlichen Gremien hinweg ist diese Vorgabe erfüllt - 31 Prozent sind ja weniger als ein Drittel.

Staatsfern, na klar.  >:(

Wolfman

Und wie kommen die Mitglieder da rein?
Warum werden diese Aufsichtsgremien nicht von denen gewählt, die die Musik auch bezahlen sollen?

DumbTV

Über alle Gremien... ...im Durchschnitt?

Die aktuelle Zusammensetzung des Fernsehrates des ZDF entspricht aktuell immer noch nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht. Und das soll bis (mindestens) 2016 auch noch so bleiben.

Gilt die 1/3 Vorgabe jetzt nur für das ZDF?
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Philosoph

Laut [https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html]BVerfG-Urteil[/url] sollte das ZDF das Problem bis 30.6.2015 lösen. Allerdings wurden (natürlich) keine Sanktionen angekündigt, warum also sollte das ZDF in seiner Staatsferne irgendetwas ändern? Ist denen doch egal.
Andererseits stellt sich die Frage, ob man dann nicht doch mit Gewissensgründen argumentieren kann, daß man den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen bereit ist, weil dadurch ein System unterstützt wird, daß gegen die (Landes-)Verfassung verstößt.

Die 30-%-Quote müßte in allen Landesverfassungen (z.B. Art. 111a Abs. 2 Satz 3 BV) geregelt sein und bestimmt auch in den Verträgen.

Allerdings darf man sich mal grundsätzlich fragen, warum es überhaupt auch nur 1 Politiker in einem der Räte geben soll, wenn die Räte doch staatsfern sein sollen. Für mich heißt "staatsfern": 0 % Politiker!
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.