Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Person A's Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid  (Gelesen 9176 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
...mein Festsetzungsbescheid (festgesetzt am 01.08.)* am 13.08. zugestellt...
*der 01.08.2015 war ein Samstag >:D
das ist also die übliche Beitrügs-Masche  :o


Gaaaaaaaanz ruhig...

Auf dem Anschreiben befindet sich ein sog. Data Matrix Code
Lies diesen aus - dann weisst du wann das Schreiben zur Versendung ab-/aufgegeben/eingeliefert wurde.
Darauf addierst Du mal 3 Arbeitstage.
Dann hast Du - in etwa  8) - das Datum der Bekanntgabe  ;)

Wie das geht ? hier > Thema: Data Matrix Code auf den Briefen > http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.msg40636.html

Das Tool mit dem jeder relativ viele unterschiedliche Codes auslesen kann:
bcTester 4.9 Freeware
http://www.bctester.de/

Gruß
Kurt

PS: teile doch dann mal Deine Erkenntnisse über fiktiv abgesandte(s) Schreiben mit  ;) :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S

Schnuppi82

Nichts wurde verdaddelt, alles gut und im grünen Bereich. BS weiss doch gar nicht, ob und wann der erste Bescheid zugestellt wurde. Die sind wie immer zugedröhnt und haben intern Lotto gespielt, A wurde gezogen. Nun also bis zum 13.09. einen Widerspruch verfassen gegen beide Bescheide und danach schon mal an der Klage arbeiten.
Im übrigen hat es sich bewehrt, das Datum der Zustellung nicht im Widerspruch anzugeben. Gleichzeitig gegen alle zukünftigen Bescheide Widerspruch einlegen. Spart Porto und Nerven. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 (5) VwGO nicht vergessen.

Okay, danke erstmal soweit. Dann macht A das gleich mal für beide Bescheide fertig, kann ja nicht schaden! Dankeschön an Euch alle!  :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2015, 19:10 von Uwe«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Edit "Bürger" @Frühlingserwachen, Ruselwusel und alle anderen:
Bitte *ALLE* immer und überall und gegenseitig auf den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum achten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Eine Rechtsberatung kann, darf und wird im Forum nicht gegeben werden!
Dieser Thread muss leider umfangreich moderiert werden. Da die Kapazitäten aber bereits gut ausgelastet sind, ist fraglich, ob bzw. wann dafür Zeit bleibt. Bis dahin muss der Thread geschlossen werden.
Bitte unterstützt die Moderatoren und somit auch das Forum und die Sache, in dem Ihr alle zukünftig selbst aktiv darauf achtet!!!
Das Forum ist auf die Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2015, 19:10 von Uwe«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben