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Autor Thema: Person A's Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid  (Gelesen 8653 mal)

K
  • Beiträge: 2.243
...mein Festsetzungsbescheid (festgesetzt am 01.08.)* am 13.08. zugestellt...
*der 01.08.2015 war ein Samstag >:D
das ist also die übliche Beitrügs-Masche  :o


Gaaaaaaaanz ruhig...

Auf dem Anschreiben befindet sich ein sog. Data Matrix Code
Lies diesen aus - dann weisst du wann das Schreiben zur Versendung ab-/aufgegeben/eingeliefert wurde.
Darauf addierst Du mal 3 Arbeitstage.
Dann hast Du - in etwa  8) - das Datum der Bekanntgabe  ;)

Wie das geht ? hier > Thema: Data Matrix Code auf den Briefen > http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.msg40636.html

Das Tool mit dem jeder relativ viele unterschiedliche Codes auslesen kann:
bcTester 4.9 Freeware
http://www.bctester.de/

Gruß
Kurt

PS: teile doch dann mal Deine Erkenntnisse über fiktiv abgesandte(s) Schreiben mit  ;) :)


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S

Schnuppi82

Nichts wurde verdaddelt, alles gut und im grünen Bereich. BS weiss doch gar nicht, ob und wann der erste Bescheid zugestellt wurde. Die sind wie immer zugedröhnt und haben intern Lotto gespielt, A wurde gezogen. Nun also bis zum 13.09. einen Widerspruch verfassen gegen beide Bescheide und danach schon mal an der Klage arbeiten.
Im übrigen hat es sich bewehrt, das Datum der Zustellung nicht im Widerspruch anzugeben. Gleichzeitig gegen alle zukünftigen Bescheide Widerspruch einlegen. Spart Porto und Nerven. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 (5) VwGO nicht vergessen.

Okay, danke erstmal soweit. Dann macht A das gleich mal für beide Bescheide fertig, kann ja nicht schaden! Dankeschön an Euch alle!  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. September 2015, 19:10 von Uwe«

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