Aus
http://www.moneycab.com/mcc/2015/08/19/stimmen-der-rtvg-abstimmung-muessen-nicht-nachgezaehlt-werden/Nur gerade rund 3’500 Stimmen hatten den Ausschlag zur Annahme der äusserst umstrittenen Vorlage gegeben. Das Bundesgericht wies am Mittwoch vier Beschwerden von Personen aus den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft zu dieser Abstimmung ab.
Nachzählen nur bei Unregelmässigkeiten
Es entschied, dass ein knappes Abstimmungsergebnis nur dann nachgezählt werden soll, wenn es zu Unregelmässigkeiten gekommen ist, die das Resultat beeinflussen können. Dies war bei der Abstimmung über das Radio- und Fernsehgesetz nicht der Fall.
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Das Bundesgericht beschloss nun mit dem Urteil vom Mittwoch eine Praxisänderung. Noch 2009 war es nach dem ebenfalls knappen Ja zum biometrischen Pass zum Schluss gekommen, dass bei eidgenössischen Abstimmungen ein Anspruch auf Nachzählung sehr knapper Resultate bestehe. Dies auch in Fällen, bei welchen keine Unregelmässigkeiten festgestellt wurden.
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Den vier Beschwerdeführern wurden wegen der Praxisänderung keine Gerichtskosten auferlegt. Ob man überhaupt von einer bisherigen Praxis sprechen kann ist fraglich, denn die Regelung jenes Urteils wurde kein einziges Mal auf einen konkreten Fall angewendet.
Das kann man nur Willkür nennen.