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Autor Thema: Wer ist wem in Wirklichkeit unterstellt. Inkasso von Rundfunkgebühren.  (Gelesen 5507 mal)

b
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Wie war der Ablauf der Eintreibung als noch Gebühren waren?

Dazu habe ich Folgendes gefunden.

Städte und Gemeindebund Nordrhein-Westfallen Mitteilungen Heft 12 2010

Zitat
484 Inkasso von Rundfunkgebühren (Seite 232-233)

"Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat der Geschäftsstelle ein Schreiben an die Bezirksregierungen zur Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen durch die Kommunen zur Kenntnis übersandt. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hatte sich im Vorfeld an das Ministerium gewandt und Folgendes mitgeteilt:

Auf die von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für den WDR versandten Vollstreckungsersuchen an die jeweils zuständigen kommunalen Vollstreckungsbehörden erhalte die GEZ ein Fruchtlosprotokoll, wenn der Vollziehungsbeamte den Schuldner nicht antreffe oder sich der Schuldner nicht bei der Vollstreckungsbehörde melde. In diesem Fruchtlosprotokoll werde oftmals mitgeteilt, dass die Vollstreckungsbehörde wegen mangelnder Personalkapazität nicht bereit sei, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung selbst durchzuführen (vgl. § 5 a VwVG NRW) oder die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beim Gerichtsvollzieher zu veranlassen. Stattdessen werde der WDR darauf verwiesen, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung selbst bei den Gerichtsvollziehern zu beantragen. Der WDR ist der Ansicht, dies müsse durch die kommunalen Vollstreckungsbehörden geschehen.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales gibt in dem Schreiben hierzu folgende Hinweise:

„Die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen ist nach § 2 Absatz 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) stets Aufgabe besonderer Vollstreckungsbehörden. Die kommunalen Vollstreckungsbehörden treiben nach § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VO VwVG NRW) i.V.m. § 4 Nummer 25 a dieser Verordnung für den WDR rückständige Rundfunkgebühren bei.

Insoweit werden die kommunalen Vollstreckungsbehörden in der Erfüllung eigener Aufgaben tätig.

Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch die Vollstreckungsbehörde selber und die Beantragung der Abnahme durch den Gerichtsvollzieher (§ 5 a VwVG NRW) sind klassischer Teil der Beitreibung, also der zwangsweisen Herbeischaffung einer Geldleistung aufgrund einer Forderung. Sofern sich die kommunale Vollstreckungsbehörde entscheidet, nicht selber die eidesstattliche Versicherung abzunehmen, hat sie - gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Gläubiger - den Antrag beim Gerichtsvollzieher zu stellen. Eine andere Handhabung würde die Systematik der Konzentration der Vollstreckungsaufgaben auf bestimmte Behörden in Frage stellen. Zudem würde sich andernfalls ein inkonsistentes Verfahren ergeben: Der Gläubiger stellt das Veröffentlichungsersuchen bei der kommunalen Vollstreckungsbehörde, auf die Fruchtlosigkeitsbescheinigung hin würde der Vorgang wieder zurückgelangen, woraufhin der Gläubiger beim Gerichtsvollzieher die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beantragen würde. Ergibt das Vermögensverzeichnis das Vorhandensein pfändbarer Gegenstände, müsste die Vollstreckungsbehörde erneut einbezogen werden.

Gestützt wird dieses Verständnis von § 5 a durch den Wortlaut, der den Gläubiger nicht nennt. Letztlich ist davon auszugehen, dass der Kostenbeitrag von 23 Euro (§ 5 VO VwVG NRW) auch den Aufwand abdeckt, den Vollstreckungsbehörden mit der Stellung des Antrags beim Gerichtsvollzieher haben.“

WDR teilt dem Ministerium mit. Ministerium leitet weiter an die Bezirksregierungen zur Erfühlung  ;D

Den genauen Ablauf und die Gründe kann man herauslesen. Ich hoffe, dass diese Information uns alle weiterbringt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2015, 12:47 von boykott2015«

m

mk222

Welche besonderen Rückschlüsse kann man aus dem Text ziehen?

Du tust so, als ob Du etwas Wertvolles entdeckt hast, aber lässt offen, was das ist. Oder versteh ich das falsch?

Die Situation war ja vor 2013 eine völlig andere. Wer keine Geräte angemeldet hatte und gleichzeitig mit keinem GEZ Schnüffler kommuniziert hatte, hatte keine Zwangsanmeldungen und auch keine Vollstreckungsbescheide.

Vor 2013 war das im Prinzip eine freiwillige Veranstaltung.


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b
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Noch zum Thema passende Information:
IHK Siegen hat in ihrer Zeitschrift "Wirtschaftsreport"Nr. 12/2012 S. 14 die Situation kurz vor der Einführung der Beiträge beschrieben:
Zitat
Nachdem auch die NRW-Landesregierung dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt habe, seien die neuen Beiträge wohl nicht mehr zu stoppen, fürchtet die IHK. Die GEZ hat bereits die Erfassungsbögen für die Neuberechnung verschickt und mache das auch weiterhin. Die müsse man auf jeden Fall wahrheitsgemäß beantworten, mahnt die IHK die Unternehmen. Auf jeden Fall solle man sich vor dem Ausfüllen über die Neuregelung schlau machen. Laut IHK-Umfrage sind bisher ein Drittel der Firmen überhaupt noch nicht über die Neuregelung informiert.

Obwohl die Regelung noch nicht fest sein sollte, hat die "GEZ bereits die Erfassungsbögen für die Neuberechnung verschickt." Und "man solle sich vor dem Ausfüllen über die Neuregelung schlau machen".

Ergebnis war also vorher schon bekannt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2015, 22:10 von boykott2015«

a

anne-mariechen


Zu den Beratungen in den Landtagen wurden vorher bestimmte Betroffene Verbände angeschrieben und um Einwende und Stellungnahmen zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag gebeten. Danach wurde das Thema abgesegnet. Wo ist da was neues, die Vorgänge sind alle in den Protokollen der Landtag nachlesen.

Gruß annemariechen


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  • Beiträge: 779
Zitat
GEZ hat bereits die Erfassungsbögen für die Neuberechnung verschickt und mache das auch weiterhin. Die müsse man auf jeden Fall wahrheitsgemäß beantworten...
Gebühreneinzugszentrale hat die Bögen für kommende (steht nicht fest!!!) Rundfunkbeiträge verschickt.

Jetzt Fragen:
  • Die Erfassungsbögen sind die Grundlage für die Pflicht. Die rechtliche Norm ist noch nicht da, aber die Grundlage wird schon verteilt. Merkwürdig? Man will so schnell erfassen, dass vergessen wird, dass man bis 1 Januar 2013 warten muss.
  • Wer genau hatte zu diesem Zeitpunkt den Auftrag, die Bögen für die neue Beiträge zu verschicken? Hatte die GEZ zu dieser Zeit schon diesen Auftrag? Oder sollte Beitragsservice erst ab 01.01.2013 damit beginnen?
  • Welche rechtlichen Konsequenzen hätte man befürchtet, falls nicht "auf jeden Fall wahrheitsgemäß" beantwortet?
  • Wo wurden die Kosten für das Verteilen von Erfassungsbögen für Beiträge gebucht? Bei Gebühren?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2015, 23:26 von boykott2015«

 
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