Mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B.
"BGH Tübingen Januar" liefert die
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Vollstreckungserinnerung - was haltet ihr von diesem Weg?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15097.msg100663.html#msg100663BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZBhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.msg99949.html#msg99949Ich zitiere mich daher selbst...
hmmm, der beschluss von 2014 ist aufgehoben der von 2015/Januar nicht oder hab ich es nicht richtig gelesen?
Neuer Beschluß vom LG Tübingen vom 8.1.2015 - 5T 296/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12897.0.html
...lt. inoffiziellen Meldungen in Revision am BGH unter Az. I ZB 6/15
Beratungstermin noch ungewiss - ebenso, inwiefern der aktuelle BGH-Beschluss da schon vorgreiflich zu bewerten ist.
Aber es bleibt dabei:
All diese formalen Rügen ändern ja nichts an der grundsätzlich per (augenscheinlich verfassungswidrigem) LandesGESETZ bestehenden Forderung.
Dies kann allenfalls der *reguläre* Rechtsweg gegen die Forderung ansich angreifen...
...dazu dann bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Im Weiteren hier bitte nicht das Urteil selbst, sondern den Artikel behandeln, welcher da lautet
»Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
Danke für die Berücksichtigung.