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Autor Thema: Festsetzungsbescheid ohne vorherigem Schriftverkehr  (Gelesen 5834 mal)

R
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Boykottierer,

Person A ist seit Oktober letzten Jahres mit meiner Freundin zusammen gezogen und hat bis heute viele Briefe von dem BS erhalten, jedoch nicht auf irgendwelche Briefe in keinsterweise reagiert.

Der Grund warum Person A nichts gemacht hat ist, dass die Freundin denselben Brief mit denselben Werten und Texten erhält und so quasi in derem Haushalt "doppelte" BS Kosten anfallen?!

die Person A und seine Freundin fragt sich nun, wie müssen diese nun auf den erhaltenden (beide) Festsetzungsbescheide reagieren?, da sie in vergangener Zeit nie auf Briefe geantwortet haben?


ein Paar Beiträge hat Person A hier durchgelesen ist sich aber unsicher, wie er weiter vorgehen soll.

Viele Grüße,


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kann hier jemand helfen?


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Grundsätzlich ist nur eine Person pro Haushalt zuständig für Zwangsbeiträge. Die andere Person kann sich mit Verweis auf die Beitragsnummer der zuständigen Person abmelden, das geht online. Nun ist nur noch ein Festsetzungsbescheid gültig, gegen den wird schnellstens Widerspruch eingelegt.


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Grundsätzlich ist nur eine Person pro Haushalt zuständig für Zwangsbeiträge. Die andere Person kann sich mit Verweis auf die Beitragsnummer der zuständigen Person abmelden, das geht online. Nun ist nur noch ein Festsetzungsbescheid gültig, gegen den wird schnellstens Widerspruch eingelegt.

Vielen Dank für die Info.

Online eine Person abzumelden, wo genau kann man das einsehen, erledigen? Der Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid, wie kann dieser ausschauen? es gibt hier zig beiträge, die im wesentlichen alle was bedeuten, jedoch in diesem aktuellen  Status habe ich nichts in der SuFu gefunden.

Vielen Dank.


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Hallo!
Erstmal die Frage, was Person A und Freundin erreichen möchten.

- Nur einmal zahlen, wie im RBStV festgelegt > Falsches Forum, da hier Boykottierer bzw. Nichtzahler am Werk sind? Die Fragen dazu kann prima der Beitragsservice selber beantworten. Wir möchten denen nicht ihre Arbeit wegnehmen  ;)
- Gar nicht zahlen, aus welchen Gründen?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

R
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Hallo!
Erstmal die Frage, was Person A und Freundin erreichen möchten.

- Nur einmal zahlen, wie im RBStV festgelegt > Falsches Forum, da hier Boykottierer bzw. Nichtzahler am Werk sind? Die Fragen dazu kann prima der Beitragsservice selber beantworten. Wir möchten denen nicht ihre Arbeit wegnehmen  ;)
- Gar nicht zahlen, aus welchen Gründen?

Hallo seppl,

vielen Dank für deine Nachricht.

- Gar nicht zahlen, trifft hier bei Person A zu. Die Beweggründe sind in erster Linie bei person A, dass beide Personen im Haushalt denselben Wisch bekommen und darüber hinaus, von Anfang nichts definiert worden ist, wieviel für was und warum überhaupt GEZahlt werden soll.

Außerdem will Person A nicht irgendwelche Gelder an eine Firma überweisen, die er in diesem Sinne nichts schuldet.
-

Und erreichen will Person A und Freundin, dass keine weiteren Forderungsbriefe mit irgendwelchen dubiosen Preisvortellungen kommen.

Schlecht Formuliert, sorry dafür.

Grüße


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J
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Hallo,

Person A sollte innerhalb von 1 Monat nach Erhalt einen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid nach Roggis Vorlage an den BS per Einschreiben senden. Die Freundin kann sich abmelden, damit ist für sie das Thema erledigt. Oder andersherum.

Damit ist man leider nicht automatisch gegen weitere Festsetzungsbescheide oder Zwangsenteignungen via Kontopfändung gefeit, aber zumindest hat man damit der Obrigkeit eine lange Nase gezeigt, und kann die Summen im Falle eines negativen Urteils des BGH zurückerwarten. Andere können das nicht.

Auf alles Weitere gar nicht zu reagieren macht die Sache nicht unbedingt leichter, auch wenn es durchaus noch andere Möglichkeiten gibt, dem Henker vorübergehend aus der Schlinge zu schlüpfen.


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Grüße
Jannimann
_____________________________________________________________________________________________________

Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

K
  • Beiträge: 2.246
... Die Freundin kann sich abmelden, damit ist für sie das Thema erledigt. Oder andersherum.

8tung !!!
Dieses online-Abmelden funktioniert nur wenn man die Beitragsnummer des *räusper* "Zahlenden" im Haushalt angibt: anders kommt man aus dieser Maske nicht raus.

Ich wüsste an der Stelle wie man da noch etwas Sand in das BS-Getriebe schütten könnte...nur soviel: im Netz findet sich vieles - auch (gültige) Beitragsnummern  8)

Hoffentlich vertippt sich nicht mal jemand beim Ausfüllen der Abmeldemaske oder verwechselt Nummern  :o 8) >:D

Gruß
Krrt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

w
  • Beiträge: 118
... Die Freundin kann sich abmelden, damit ist für sie das Thema erledigt. Oder andersherum.


Ich wüsste an der Stelle wie man da noch etwas Sand in das BS-Getriebe schütten könnte...nur soviel: im Netz findet sich vieles - auch (gültige) Beitragsnummern  8)


das ist ja irgendwie eine geniale Idee....
alle melden sich mit einer fiktiven Beitragsnummer ab.... >:D

@kurt: bist du so aus den Fängen des BS entkommen???


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a

anne-mariechen

Was ganz gut geht, ein Hartz4-Empfänger der vom Beitragservice befreit ist, stellt seine Nummer zur Verfügung und lässt des BS in den Wind laufen.

Damit kann man dann den Hartz4-Empfänger monatlich mit 5 Euro entschädigen. Wenn dann in den 45 qm 80 Leute wohnen ist das die perfekte Geschäftsidee.


Gruß Annemariechen


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Z
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Man kann aber auch zwei getrennte Widersprüche schreiben, in denen neben den üblich vorgebrachten Argumenten auch noch steht: Der Bescheid ist rechtswidrig, da für die Wohnung und den Zeitraum bereits ein Bescheid ergangen ist, das dürfte ein richtiges Keulenargument sein, da ja nur einmal gezahlt werden müßte. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung nicht vergessen.

Ein Paar aus A+B, verheiratet, aber unterschiedliche Namen treibt dieses Spiel schon seit drei oder vier Bescheiden und fährt ganz gut damit (immer noch kein Widerspruchsbescheid). Der Beschäftigungsservice versucht es seitdem mit dem zeitversetzten Senden von Beitragsbescheiden, dann hat immer nur einer von beiden das Argument in der Tasche, allerdings haben sie es auch schon andersrum ausprobiert, also daß erst A seinen Bescheid bekommt und B sechs Wochen später, als auch B zuerst und später A.
Aber prinzipiell könnte auch der Hinweis, daß bereits ein Beitragskonto besteht bei dieser Konstellation punkten.


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Was ganz gut geht, ein Hartz4-Empfänger der vom Beitragservice befreit ist, stellt seine Nummer zur Verfügung und lässt des BS in den Wind laufen.

Damit kann man dann den Hartz4-Empfänger monatlich mit 5 Euro entschädigen. Wenn dann in den 45 qm 80 Leute wohnen ist das die perfekte Geschäftsidee.


Gruß Annemariechen
Das funktioniert nicht, wenn jemand im Haushalt zahlungsfähig ist, wird der Beitrag fällig.
Ansonsten: Alle Leute, die sich an einer Adresse anmelden, teilen sich den Zwangsbeitrag. Das wird u.A. passieren, wenn der gerichtliche Weg nicht funktioniert, dann folgt auf Unrecht anderes Unrecht, zwangsläufig. Wer wird Gesetze beachten, die vornehmlich den Reichen nützen? Aha...
Es spielt ja nicht wirklich eine Rolle, ob Meldeadresse und Wohnadresse gleich sind. Welche Strafe ist zu erwarten? Wer will das nachweisen? BS? BS hat Spaß daran, uns zu jagen, aber damit sind echte Behörden überfordert. Wenn das der letzte Ausweg ist, ist das Chaos vorprogrammiert. Die Betroffenen werden die Vorteile erkennen, Nachahmer folgen, usw.


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Hallo,

Person A sollte innerhalb von 1 Monat nach Erhalt einen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid nach Roggis Vorlage an den BS per Einschreiben senden. Die Freundin kann sich abmelden, damit ist für sie das Thema erledigt. Oder andersherum.

Damit ist man leider nicht automatisch gegen weitere Festsetzungsbescheide oder Zwangsenteignungen via Kontopfändung gefeit, aber zumindest hat man damit der Obrigkeit eine lange Nase gezeigt, und kann die Summen im Falle eines negativen Urteils des BGH zurückerwarten. Andere können das nicht.

Auf alles Weitere gar nicht zu reagieren macht die Sache nicht unbedingt leichter, auch wenn es durchaus noch andere Möglichkeiten gibt, dem Henker vorübergehend aus der Schlinge zu schlüpfen.

Wo genau findet Person A -  Roggi's Vorlage ?
Und die Freundin kann sich einfach per Postalischem Wege mit einem aufgesetzten Brief abmelden?

Grüße und Danke für die vielen Antworten


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Hier ist der Widerspruch 2014:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Unbedingt anpassen, alles ist nicht mehr aktuell.


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