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Autor Thema: Beitragsservice liest Schreiben nicht ordentlich?!  (Gelesen 4756 mal)

i
  • Beiträge: 1
Guten Abend,

nach dem zweiten Widerspruch hat Person A tatsächlich eine Antwort vom "Service" bekommen und da ist ihr eine kleine Ungereimtheit aufgefallen.



Auf das Unterstrichene ist Person A nie in ihren Schreiben eingegangen.
Steht diese "Behörde" nicht in der Pflicht, akkurat die Anliegen der Bürger zu lesen und zu bearbeiten?

Holdrio


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2015, 00:44 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.597
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Auf das Unterstrichene ist Person A nie in ihren Schreiben eingegangen.
Steht diese "Behörde" nicht in der Pflicht, akkurat die Anliegen der Bürger zu lesen und zu bearbeiten?

...abgesehen davon, dass diese Rechtfertigung einer von Person A offensichtlich nie aufgestellten Behauptung eher belanglos erscheint, könnte Person A im weiteren Verlauf des Verfahrens zumindest mit ein paar Seitenhieben darauf verweisen, dass hier offensichtlich nicht sorgfältig genug gearbeitet - ja, sogar Behauptungen unterstellt werden, die so nie erfolgten.

Im Übrigen entscheidet nicht der "Beitragsservice" oder sonstwer, ob die Rechtsbehelfsbelehrung "deutlich lesbar" ist, sondern wohl der Betroffene höchstselbst.

ARD-ZDF-GEZ mögen bitte nicht um den heißen Brei herumreden, sondern "substantiiert begründen", weshalb es ihnen nicht möglich ist oder sie nicht gewillt sind, die Rechtsbehelfsbelehrung im gleichen Vollschwarz zu drucken, wie auch den Rest des Schreibens.

Alternativ mögen ARD-ZDF-GEZ bitte "substantiiert begründen", weshalb - wenn doch die hellgraue Rechtsbehelfsbelehrung deren Auffassung nach "deutlich lesbar" sei - nicht auch der Rest des Schreibens in hellgrau erfolgt... ::) >:(


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M
  • Beiträge: 87
Wenn man sich die Antworten des BS ansieht, ist von folgendem auszugehen:

Die Schreiben an den Beitragsservice werden von keinem einzigen Menschen, sondern von einer Maschine gelesen. Diese stellt anhand von Stichworten aus dem Schreiben, eine textbausteinbasierte Antwort zusammen, die dann natürlich keinen Bezug mehr zu dem eigentlichen Anliegen des Schreibers hat.

Taucht zum Beispiel das Wort "Steuer" im Schreiben auf, greift die Maschine auf einen Textbaustein zurück, der eine gesamte Din A4 Seite umfasst und begründet, warum der Beitrag keine Steuer ist, dabei ist der Zusammenhang, in dem das Wort "Steuer" fällt, völlig unerheblich.
Der Textbaustein würde auch dann als Antwort kommen, wenn man beispielsweise "Am Steuer dieses Fahrzeugs gesessen" schreibt.

Und zu dem Satz mit der schweren Lesbarkeit könnte man glatt einen Konter bringen: Man schickt ein leeres Blatt hin und erklärt später ausdrücklich, dass man darauf einen Widerspruch deutlich lesbar geschrieben hat.


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P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich bezweifle, daß eine Maschine die Widersprüche liest. Das wäre zu aufwendig.

Sie haben grobe Schreiben zusammengezimmert, die die aktuell gängigen Einwendungen der Zwangsschuldner aufgreifen und hoffen, daß sie damit möglichst alles abwatschen.

Einem Bekannten wurde im "Widerspruchsbescheid" unter anderem unterstellt, er würde den Reichsbürger-Ideen anhängen, weil ignoriert wurde, daß er sich nicht auf Privatautonomie, sondern auf öffentlich-rechtliche Verträge (§ 58 Abs. 1 BVwVfG) bezog.
Außerdem werden die Professoren des Gutachtens vom Bundesministerium der Finanzen verleumdet, weil unterstellt wird, sie wäre fachfremd und hätte nicht die mindeste Ahnung, wovon sie gesprochen hätten...


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

G
  • Beiträge: 380
Sie haben grobe Schreiben zusammengezimmert, die die aktuell gängigen Einwendungen der Zwangsschuldner aufgreifen und hoffen, daß sie damit möglichst alles abwatschen. [...]
Außerdem werden die Professoren des Gutachtens vom Bundesministerium der Finanzen verleumdet, weil unterstellt wird, sie wäre fachfremd und hätte nicht die mindeste Ahnung, wovon sie gesprochen hätten...

Ersteres denke ich auch und insbesondere die unsachliche Abwertung der Gutachter des Beirates beim Bundesfinanzministerium erklärt sich daraus, dass gemäß dem Geschäftsbericht des "Beitragsservice" 2014, Seite 54, https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf der Vorsitzende der Fachgruppe "Kundenmanagement" (unter anderem insbesondere zuständig für: "Tonalität der Kundenansprache") der Justiziar des hr ist.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

  • Beiträge: 721
"Steht diese "Behörde" nicht in der Pflicht, akkurat die Anliegen der Bürger zu lesen und zu bearbeiten?"

Das ist keine Behörde, sondern eine Firma, die nur existieren kann, weil sie Unterstützer bei Politik und Justiz hat/kauft.


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

A
  • Beiträge: 39
Ich bezweifle, daß eine Maschine die Widersprüche liest. Das wäre zu aufwendig.

Wenn die Widersprüche in digitaler Form eintreffen (email), ist ist das Scannen des Textes und Erstellen einer automatisierten Antwort überhaupt kein Problem.
Manch grosser Internet-Provider wickelt so einen Grossteil der Support-Anfragen ab...
Wenn der Widerspruch aber nicht-digital eintrifft, dann ist dieses Szenario eher unwahrscheinlich, dann muss *Handarbeit* gemacht werden. Aber auch dann
wird die GEZ-Mafia vorfabrizierte Textbausteine haben, die dann auf die Schnelle zusammengeschustert werden  ::)


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m

mk222

Das die GEZ die Schreiben ihrer "Kunden" nicht liest und nur mit Textbausteinen beantwortet, finde ich nur fair und ehrlich gegenüber dem Kunden.

Warum? Damit bringt sie offen zum Audruck, das ein Verhandeln mit der GEZ nicht möglich ist und das sie an einer weiteren Meinung nicht interessiert ist.

Die Anwortschreiben sind prinzipiell reine Höflichkeit, um noch einen letzten Rest Anstand vorzutäuschen.

"Verhandlungen" sind nur vor Gericht oder mit dem Gerichtsvollzieher möglich.

Deswegen: Verschwendet Eure wertvolle Energie nicht mit Verhandlungen an falscher Stelle.



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A
  • Beiträge: 39
Das die GEZ die Schreiben ihrer "Kunden" nicht liest und nur mit Textbausteinen beantwortet, finde ich nur fair und ehrlich gegenüber dem Kunden.

Warum? Damit bringt sie offen zum Audruck, das ein Verhandeln mit der GEZ nicht möglich ist und das sie an einer weiteren Meinung nicht interessiert ist.

Die Anwortschreiben sind prinzipiell reine Höflichkeit, um noch einen letzten Rest Anstand vorzutäuschen.

"Verhandlungen" sind nur vor Gericht oder mit dem Gerichtsvollzieher möglich.

Deswegen: Verschwendet Eure wertvolle Energie nicht mit Verhandlungen an falscher Stelle.

naja, die Gerichte verwenden ja auch nur die Textbausteine der GEZ-Mafia  >:(


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  • Beiträge: 87
Wenn der Widerspruch aber nicht-digital eintrifft, dann ist dieses Szenario eher unwahrscheinlich, dann muss *Handarbeit* gemacht werden. Aber auch dann
wird die GEZ-Mafia vorfabrizierte Textbausteine haben, die dann auf die Schnelle zusammengeschustert werden  ::)
Auch bei nicht-digitalen Schriftsätzen ist ein Lesen und Beantworten durch eine Maschine problemlos möglich, wenn eine gängige Schriftart verwendet und die Druckqualität gerade gut genug ist, dass auch ein Mensch das Schreiben entziffern kann.

In den Briefverteilzentren der Post laufen auch solche Maschinen und die können heute sogar die meisten Handschriften lesen.
Die paar wenigen Briefumschläge, die die Maschine nicht entziffern kann, werden einem Menschen auf dem Bildschirm angezeigt, der die dann nochmal händisch eingibt ... und der kann nebenbei noch andere Dinge tun, weil es wirklich nur noch ganz wenige gibt, die nicht maschinell zu lesen sind.

Unterm Strich können wir also zutreffennd festhalten: Die Energie sollte nicht beim BS verschwendet, sondern bei Gericht sinnvoll eingesetzt werden.


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mk222

Auch bei nicht-digitalen Schriftsätzen ist ein Lesen und Beantworten durch eine Maschine problemlos möglich, wenn eine gängige Schriftart verwendet und die Druckqualität gerade gut genug ist....

Jap! Die gängige Abkürzung für solche Systeme nennt sich "OCR" = Optical Character Recognition = Optische Texterkennung.

Jeder private Haushalt, der einen Scanner hat, kann das selber kostenlos ausprobieren:

http://www.freeocr.net/

Funktioniert übrigens wunderbar, wenn man seine privaten Dokumente sukzessive digitalisieren möchte, aber keine Scans, sondern echte Texte möchte.



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