Hallo an alle Profis,
heute hat Person A Antwort vom VG aus einer Stadt in Rheinland-Pfalz bekommen.
Zum bisherigen Verlauf:
Nachdem Person A von der Stadtkasse am 15.07 die Nachricht bekommen hatte, dass in einer Woche der GV vor der Tür steht(Vollstreckungsankündigung), hat Person A mit Hilfe des Forum Antrag auf Eilrechtschutz gestellt und Widerspruch bei der Stadtkasse eingelegt.
Konsequenz war:
1. Stadtkasse meldete am sich 24.07. auf den Widerspruch, lehnte ihn ab, gab aber Zeit bis 15.08. bis weiter Schritte folgen würden
2. VG sendete am24.07. Schriftstück, in dem es mitteilt, dass der SWR aufgefordet wurde, Stellung zu nehmen und alle Verwaltungs- und Widerspruchsakten beizufügen und bis zum 7.8. Rückmeldung zu geben
3. Heute (11.8.) kam per Postzustellurkunde die Entscheidung des VG: Antrag abgelehnt(inkl. Begründung) und Kosten gegen zu Lasten des Antragstellers (Person A), zusätzlich wurde die Begründung, warum der Antrag abzulehen ist, des SWR beigefügt
Person A fragt sich jetzt, was weiter zu tun ist.
Einen Widerrufsbescheid in dieser Sache hat Person A NOCH IMMER nicht ( kommt wohl nicht mehr?!)
Person A hat außerdem mit der Stadtkasse telefoniert und signalisiert, den zu vollstreckenden Betrag zu zahlen, um vor denen erst mal Ruhe zu haben (unter Vorbehalt?!).
Persona A überlegt weiter, dann abzuwarten, bis sich der BS wieder meldet und nicht direkt an den BS zu zahlen, sondern erst wenn Post von der Stadtkasse kommt (kostet zwar immer 20 Euro extra, aber was soll's)
oder
Person A überlegt alle drei Monate die Rechung abzuwarten und dann mit dem Hinweis, dass unter Vorbehalt gezahlt wird, zu zahlen
Danke für eure Tipps
GNJadzia