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Autor Thema: Ist der 15. RÄndStV mglw. in falscher Reihenfolge abgeschlossen worden?  (Gelesen 2568 mal)

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  • Beiträge: 63
Folgendes ist mir aufgefallen:

Zitat
Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften
Der Landtag hat am 12. Oktober 2011 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Dem am 15., 17. und 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen
dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien
Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern,
dem Land Niedersachsen, dem Land NordrheinWestfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend
veröffentlicht.

Quelle: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/0000/15_0693_D.pdf

Zitat
Drucksache 15 / 197
05. 07. 2011


Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften

Quelle: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/0000/15_0197_D.pdf

Wenn ich das richtig verstehe, wurde der RBStV durch die damaligen Ministerpräsidenten unterzeichnet, jedoch lange bevor es zum Gesetzesbeschluss durch die jeweiligen Landtage durch kam.

Wie ist das überhaupt möglich? Wo ist mein (eventueller) Denkfehler?


Edit "Bürger":
Ich habe mir erlaubt, den ursprünglichen, etwas vorschnell gewählten und irreführenden Betreff "Ist der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag möglicherweise nichtig?" in obigen zu ändern...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2015, 01:03 von Bürger«

  • Beiträge: 3.237
Gesetzentwurf, Beschliessen, Unterschreiben, Inkrafttreten.
Liegt vielleicht an der Reihenfolge, ob das üblich ist oder nicht kannst du versuchen herauszufinden, ob das zur Nichtigkeit führt, glaube ich eher nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2015, 00:54 von Bürger«

  • Moderator
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wenn ich das richtig verstehe, wurde der RBStV durch die damaligen Ministerpräsidenten unterzeichnet, jedoch lange bevor es zum Gesetzesbeschluss durch die jeweiligen Landtage durch kam.

Wie ist das überhaupt möglich? Wo ist mein (eventueller) Denkfehler?

Der "Denkfehler" liegt darin, dass das vorbeschriebene Prozedere keine "verkehrte" Reihenfolge, sondern das vorgesehene Prozedere ist... ;)

1) Abschluss des Rundfunk(änderungs)STAATSVERTRAGs zwischen den Ministerpräsidenten der Länder ("GesetzesVORLAGE")

2) Ratifizierung der Zustimmungsgesetze durch die Landesparlamente und damit Erhebung des zwischen den Ministerpräsidenten der Länder abgeschlossenen Rundfunk(änderungs)STAATSVERTRAGs ("GesetzesVORLAGE") zum offiziell eingetragenen und geltenden LandesGESETZ

...Hintergründe etc. nachzulesen u.a. unter

Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


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