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Autor Thema: Re: Klagen? Klagen!  (Gelesen 2021 mal)

C
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Re: Klagen? Klagen!
Autor: 27. November 2009, 16:51
Wenn Zweifel darüber, ob es denn überhaupt was bringt, an 1. Stelle stehen, noch ehe der erste Gedanke formuliert ist, kann das wohl nur in die Hose gehen.
Also, einen Grund zum Klagen findet man doch immer (besonders bei der abGEZockt!). Und ausserdem gibt es nichts, wo man nicht mehr oder weniger nachhelfen kann, dass jemand einen Klagegrund liefert - bei der GEZ sollte das am wenigsten schwer fallen.Die leisten sich schliessliche sooo viel, dass ein Klagegrund schon obligatorisch ist.
Man denke nur an die Hausbesuche von denen. Wenn man nicht gleich ganz so rabiat abblockt, dann sind Rechts(mittel)gründe ja direkt vorprogrammiert!
Und eine weniger laute und deutliche Aussprache, z.B. in Sachen Hausverbot etc. kann da gar wundersame Gründe liefern. Gleiches gilt auch für die Repressionen, die denen der GEZ so eigen sind. Da sind dem Erzeugen von Gründen nur die Grenzen in Sachen Kreativität des "Opfers" gesetzt.  Da die von der GEZ ja wohl immer die Initiative ergreifen, muss man nur geduldig auf die passende Gelegenheit warten, denn so helle Geistesleuchten sind die Schnüffler in der Regel auch nicht. Wenn ein Klagegrund - gleich welcher auch immer - schliesslich erstmal gegeben ist, sei dies nun die Androhung von Anzeigeverfahren, (Nötigung) weil der GEZ-Spion sich davon schnellere Resultate erhofft, oder der Hausfriedensbruch, weil er das genuschelte "Draussen bleiben" (natürlich) nicht verstanden hat und dir arglos einfach  in die Wohnung folgt ... Hauptsache, man kriegt damit ein Verfahren zustande. Die Anzeige sollte man dann gut überlegt formulieren und dabei bereits die Erfordernisse im letztlichen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht im Auge halten :-)
Bei einer Anzeige gibt es schliesslich allenfalls 4 Instanzen und wenn die jeweils zurückweise bzw. einstellen, dann ist der Weg nach Karlsruhe sehr schnell frei. Und teuer?,nee, das wird das wirklich nicht, denn in strafrechtlichen Verfahren fallen kaum Kosten an - und selbst die kann man über die Beratungs- oder/und Prozesskostenhilfeanträge abfangen, wenn denn notwendig. Dabei sei gesagt, dass selbst ein abgelehnter PKH Antrag (Proz.Kostenhilfe) oder ein BerSch (Beratungsschein)oft mehr wert sein kann,wie einer, dem stattgegeben worden ist! Letztlich kommt es nur darauf an, dass später die Verfassungsbeschwerde gut und griffig formuliert und plädiert ist, mit möglichst vielen stichhaltigen Grundrechtsverletzungen.

Momentan ist die GEZ im Begriff, mir da ordentlich auf den Weg zu helfen, da sie inzwischen einen 2. Anmeldeantrag von mir abpressen will! Ist doch eine tolle Gelegenheit. Und vorsorglich hängt ein GEZ-Hausverbot seit einiger Zeit in meinem Fenster neben der Haustüre - lol.
Also warten wir mal, wie sich das entwickelt (eine Videoüberwachung aussen und auch innerhalb der Wohnung kann da seeehr hilfreich sein - grinz. Früher oder später wird es also da einiges zu berichten geben.

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