Hallo zusammen,
gestern erhielt Person A einen Brief vom OGV:
325 € bis 15.12.2016 auf o.g. Dienstkonto überweisen.
- Person A hat im letzten Studiensemester 2015 (April-Juli) kein BAföG erhalten und ist deswegen GEZ pflichtig geworden. Sämtliche Rechnungen seitens der GEZ hat Person A ignoriert.
- Nach dem Studium im September 2015 wohnt Person A wieder im Kinderzimmer bei den Eltern.
- Person A hat es hier leider versäumt sich aus dem Studienort abzumelden (Zweitwohnsitz)
- Zweitwohnsitz wurde rückwirkend abgemeldet
- Von Oktober 2015 bis März 2016 Hartz4 Empfänger
- Seit März steht Person A in einem Beschäftigungsverhältnis
Ist es nun möglich, dass sich Person A rückwirkend für den Zeitraum nach dem Studium, ohne eigenen Wohnsitz und ohne Arbeit von der GEZ befreit, und wie und bei wem kann sich Person A davon befreien.
Vielen Dank
Grüße
Edit "DumbTV":
Thema präzisiert