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Autor Thema: Rückwirkend von der GEZ befreien lassen möglich? (Student)  (Gelesen 2551 mal)

t
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

gestern erhielt Person A einen Brief vom OGV:

325 € bis 15.12.2016 auf o.g. Dienstkonto überweisen.

- Person A hat im letzten Studiensemester 2015 (April-Juli) kein BAföG erhalten und ist deswegen GEZ pflichtig geworden. Sämtliche Rechnungen seitens der GEZ hat Person A ignoriert.
- Nach dem Studium im September 2015 wohnt Person A wieder im Kinderzimmer bei den Eltern.
- Person A hat es hier leider versäumt sich aus dem Studienort abzumelden (Zweitwohnsitz)
- Zweitwohnsitz wurde rückwirkend abgemeldet
- Von Oktober 2015 bis März 2016 Hartz4 Empfänger
- Seit März steht Person A in einem Beschäftigungsverhältnis


Ist es nun möglich, dass sich Person A rückwirkend für den Zeitraum nach dem Studium, ohne eigenen Wohnsitz und ohne Arbeit von der GEZ befreit, und wie und bei wem kann sich Person A davon befreien.


Vielen Dank

Grüße



Edit "DumbTV":
Thema präzisiert


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2016, 00:07 von Bürger«

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.481
Zum Thema "rückwirkende Befreiung" bitte auch mal die Suche nutzen.

Liefert verschiedene Treffer, u.a.

gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.msg123622.html#msg123622

Erst Student, nun arbeitslos - Befreiung (rückwirkend) möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20537.msg132680.html#msg132680


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2016, 00:07 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

t
  • Beiträge: 2
OK vielen Dank. DAs hilft Person A weiter.

Kann jemand beschreiben wie Person A sich jetzt verhalten soll. Muss Person A beim GV offiziellen Einspruch erheben. Gibt es da eine Frist. Soll sich Person A bei der GEZ dazu erklären, oder direkt Kontakt mit dem GV aufnehmen?

Danke


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