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Autor Thema: Warten oder aktiv werden?  (Gelesen 1441 mal)

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  • Beiträge: 118
Warten oder aktiv werden?
Autor: 21. August 2015, 10:37
Eine mir bekannte Person B wartet nun schon seit März 2015 auf eine Reaktion des BS auf einen Widerspruch...
Was kann ich ihr raten zu tun? Einfach weiter warten?

Hat jemand Erfahrung mit so etwas? Wird ein Festsetzungsbescheid irgendwann ungültig?

Beste Grüße


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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g
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Re: Warten oder aktiv werden?
#1: 21. August 2015, 12:31
high,

die Frage sollte eher umgekehrt gestellt werden: wer hat hier  nicht Erfahrung mit sowas?  ::)

Ein F-Bescheid wird natürlich nicht ungültig, noch nicht mal dann wenn er keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (ein solcher Fall führt nur zur Verlängerung der Widerspruchsfrist) -  Ein Bescheid ist immer gültig, solange bis er bsp. von einem Gericht wegen offensichtlicher Mängel oder Unrichtigkeit aufgehoben wird.
sofern in gesetzlicher Frist Widerspruch eingelegt wurde hat die Behörde bzw. LRA eine angemessene Frist Zeit zur Reaktion, idR. sind das drei Monate. wenn sie in dieser Zeitspanne nicht reagiert, hat der Empfänger des Bescheids die Möglichkeit, Untätigkeitsklage am VG einzureichen, das würde dazu führen dass das Gericht dem BS eine Frist gibt zur Erstellung des Bescheids.
Wenn es Person B also eilig hat, ist dieser Weg möglich - eine Warte-Strategie hat jedoch im Zweifel noch niemandem geschadet ;)

Die Summe aller Erfahrungen im Forum ist, dass kein Widerspruchsbescheid kommen wird oder dass es bis zu einem Jahr dauert - zum einen hat das mit der permanenten Überlastung des BS zu tun, zum anderen vermutlich versucht der BS das auch hinauszuzögern.
Es ist eher anzunehmen, dass Person B früher oder später weitere Bescheide bekommen wird, denen jeweils wieder widersprochen werden muss (incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung)  - und in die Zukunft projiziert - der BS eher einen Widerspruchsbescheid zu mehreren Widersprüchen gleichzeitig ausstellen wird.

Es ist des weiteren eher wahrscheinlich, dass früher oder später eine Vollstreckung eingeleitet wird - meist findet sich die Ankündigung dazu als Einzeiler auf einem der weiteren Bescheide. Bis dahin kann jedoch noch eine lange Weile Zeit vergehen, in der es angenehmer scheint, die Füsse stillzuhalten und die Sommersonne zu genießen.


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