Vielen Dank für die Antwort und das Zitat!
Wird so gemacht, dann mal auf den weiteren Bescheid warten (Person A hatte pauschal gegen alle Beitragsbescheide widerspruch eingelegt, wird dies aber immer wieder aufs neue tun, selbstverständlich bei der LRA u dem BS)
Inwieweit denn erfolgreich? Das hört sich ziemlich gut an.
Es ist wichtig, fristgerecht einen Widerspruch auf einen Beitragsbescheid bzw. Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung abzusenden, die Fristen müssen immer eingehalten werden !
Erfolgreich in dem Sinne, dass ich nach der Klage ein richterliches "
Ruhen des Verfahrens" erhalten hatte, bis eine
höchstrichterliche Entscheidung gefällt wird.
Das bedeutet aber nicht zwingend, dass nicht doch die eine oder andere Mahnung oder Vollstreckungsankündigung eintrudeln könnte, keine Ahnung, mit was da noch zu rechnen ist.
Zumindest meine private Ansicht,
Grüße
KK