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Autor Thema: Beitrags- bzw. Festsetzungsbescheide in immer kürzeren Abständen?  (Gelesen 4592 mal)

K
  • Beiträge: 17
Liebes Forum,

Person A bekam bisher an Beitrags- Festsetzungsbescheiden:
Nr.1 im August 2014 über ca 280 €
Nr.2 im Dezember 2014 über ca 115 €
Nr.3 im Januar 2015 über ca 60 €

Bis dato hat A gegen Nr. 1 und 2 fristgemäß Widerspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Bislang erging aber keinerlei Widerspruchsbescheid und auch die früher häufigen "informellen" Mahn- und Drohbriefe sind nahezu versiegt.
Auffällig nun die immer kürzeren Abstände zwischen diesen Bescheiden und die immer kleineren Beträge. Gibt es Erfahrungen damit, was könnte die Strategie des BS sein?

Vielen Dank


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Üblich sind quartalsweise Festsetzungen. Kürzer dürften die Festsetzungs-Zeiträume eigentlich nicht werden.
Anfänglich länger bzw. höher ausfallende Festsetzungszeiträume bzw. -beträge mögen der Übergangszeit geschuldet sein.


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n

nr2

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Hallo,

Person A kann o.g. Zeiträume nahezu Deckungsgleich bestätigen.

Juli
August
Dezember
Januar

Person A vermutet hier folgenden Hintergrund: Juli / August ist die Urlaubszeit. Die Briefe werden nachweislich zurückdatiert bzw. verzögert verschickt (Habe den Matrixcode mit Software gescannt). Der BS spekuliert, dass viele die Wiederspruchszeit verpassen und dann nach dem Urlaub überrascht werden.

Dezember / Januar das gleiche: Dezember sind alle im Stress, viele fahren Weg zur Familie. Januar sind auch noch viele im Urlaub.

Person A empfiehlt hier den Spieß umzudrehen und handelt wie folgt.
- Widerspruch gegen JEDEN Bescheid (1x Per Post und 2x per Fax, Fax zentral und Fachabteilung) um maximalen Aufwand zu verursachen
- Auskunftsersuchen nach Bundesdatenschutzgesetz von jeder angeschriebenen Person an LRA UND Beitragsservice
- Untätigkeitsklage nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Widerspruch.
- anschl. Klage


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2015, 12:54 von nr2«

K
  • Beiträge: 17
Recht vielen Dank für Eure Einschätzungen  :)

Nun hat Person A widerum seit Januar, also über 6 Monate gar nichts mehr vom Beitragsservice gehört. Vielleicht mittlerweile Karteileiche geworden oder es ist gerade dieser Tage was in der Mache da Ferienzeit...?


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Kollwitz

vergessen haben werden sie Person A nicht, viel zu tun haben sie laut eigenen Angaben (schrieben sie Person A zumindest im letzten Schreiben Link dazu s.u.)

Wenn ich mal kurz dazu fragen dürfte.

Person A würde auch gerne maximalen Aufwand erzeugen.

Bisher hat Person A EINEN Festsetzungsbescheid erhalten, das war im Monat 09/2014, daraufhin Widerspruch eingelegt und bisher nur Mahnungen und lasche Schreiben des Beitragsservices, aber noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten.

Person A hat vor kurzem die Mahnung zurückgewiesen. Die Antwort des Beitragsservices war der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Anlage und ein paar Worte, von wegen man habe zu zahlen. (Dokumente dazu hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14755.30.html)

Sollte Person A Untätigkeitsklage einreichen?


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K
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...

Sollte Person A Untätigkeitsklage einreichen?

Falls Du noch einen Festsetzungsbescheid erhältst, dann fordere den jeweiligen Länder-Rundfunk direkt (nicht den Beitragsservice) auf, Dir einen Widerspruchsbescheid zu senden, damit Du klagen kannst.

Das hat auch den Vorteil, dass Du nachweisen kannst, die ganze Angelegenheit auf dem Rechtsweg zu klären, damit wird es für den Rundfunk bzw. den nachgeordneten Beitragsservice schwieriger, Dich einfach so zu pfänden bzw. zu vollstrecken.

War in meinem Fall zumindest erfolgreich, beim zweiten Festsetzungsbescheid (1x Beitragsbescheid, 2x Festsetzungsbescheide) schrieb ich u.a. folgendes:

"... hiermit lege ich gegen den oben genannten Festsetzungsbescheid vom XX.XX.20XX fristgerecht Widerspruch ein und fordere Sie auf, mir mit einem rechtsfähigen Widerspruchsbescheid zu antworten.

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Festsetzungsbescheid vom XX.XX.20XX nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom XX.XX.20XX und/oder dem erneuten Widerspruch vom XX.XX.20XX sowie diesem Widerspruch vom XX.XX.20XX gerichtlich entschieden wurde.
Ersatzweise beantrage ich das Ruhen weiterer Gebührenbescheide/Festsetzungsbescheide, bis das BVerfG eine höchstrichterliche Entscheidung in der Sache "Rundfunkgebühren/beiträge" getroffen hat.

Ich behalte mir ausdrücklich eine ausführlichere Begründung in einem gesonderten Schriftsatz bzw. einer Klage vor ...
"

Grüße
KK


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Wird so gemacht, dann mal auf den weiteren Bescheid warten (Person A hatte pauschal gegen alle Beitragsbescheide widerspruch eingelegt, wird dies aber immer wieder aufs neue tun, selbstverständlich bei der LRA u dem BS)

Inwieweit denn erfolgreich? Das hört sich ziemlich gut an.


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Vielen Dank für die Antwort und das Zitat!

Wird so gemacht, dann mal auf den weiteren Bescheid warten (Person A hatte pauschal gegen alle Beitragsbescheide widerspruch eingelegt, wird dies aber immer wieder aufs neue tun, selbstverständlich bei der LRA u dem BS)

Inwieweit denn erfolgreich? Das hört sich ziemlich gut an.

Es ist wichtig, fristgerecht einen Widerspruch auf einen Beitragsbescheid bzw. Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung abzusenden, die Fristen müssen immer eingehalten werden !

Erfolgreich in dem Sinne, dass ich nach der Klage ein richterliches "Ruhen des Verfahrens" erhalten hatte, bis eine höchstrichterliche Entscheidung gefällt wird.
Das bedeutet aber nicht zwingend, dass nicht doch die eine oder andere Mahnung oder Vollstreckungsankündigung eintrudeln könnte, keine Ahnung, mit was da noch zu rechnen ist.

Zumindest meine private Ansicht,
Grüße
KK


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Wichtig ist, bei jedem Widerspruch immer auch die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, da der Widerspruch als solches den "Beitragsservice" nicht daran hindert, keinen Widerspruchsbescheid zu erlassen und die angebliche Forderung einfach weiter einzutreiben. Auf die beantragte Aussetzung der Vollziehung muss der "Beitragsservice" dagegen reagieren - oder er hat bei einem Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz (auch Eilrechtsschutz genannt) bei weiteren Eintreibungsmaßnahmen schlechte Karten.

Einen Musterantrag auf Eilrechts vom Hamburger Verwaltungsgericht füge ich als PDF bei. In anderen Gerichtsbezirken muss der Antrag natürlich beim dort zuständigen Verwaltungsgericht gestellt werden.

Einer Übertragung auf den Einzelrichter sollte nicht zugestimmt werden, da dies nur bei Verfahren von nicht grundsätzlicher Bedeutung gemacht wird. Hier geht es aber um verfassungsmäßige Rechte. Es geht darum, ob wir als Bürger dieses Staates selbstbestimmt entscheiden dürfen, für welche Medienangebote wir  unser Geld ausgeben.

Das zuständige Verwaltungsgericht findet sich hier: http://www.zustaendiges-gericht.de


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Vielen Dank für den überaus hilfreichen Beitrag Nichtgucker.

Wenn sie bei Person A so vorgehen sollten, wird Person A genau so handeln.


Edit "Bürger":
Hier bitte keine weiteren abschweifenden Diskussionen bzgl. Untätigkeitsklage etc., die noch dazu schon andernorts im Forum ausgiebig und mehrfach behandelt sind (siehe Suchfunktion) sondern bitte eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Beitrags- bzw. Festsetzungsbescheide in immer kürzeren Abständen?
...was ja aber eigentlich schon erschöpfend beantwortet sein dürfte.
Danke für die Berücksichtigung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2015, 00:18 von Bürger«
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