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Autor Thema: Einfamilienhaus-Teilung  (Gelesen 1145 mal)

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  • Beiträge: 1
Einfamilienhaus-Teilung
Autor: 14. Dezember 2015, 08:03
hi,

Person A ist im September 2015 nach einer großen Renovierungsaktion zu Person B ungezogen und hat sich auch folglich umgemeldet.
Jetzt hat A natürlich gleich den ersten Brief erhalten zur Erfassung...

Die Situation:
Großes Haus (gehört der Person C, diese zahlt auch GEZ)
Das Haus wurde in der mitte geteilt (zwei Haustüren).
Links wohnt Person A und B (A und B zahlen miete an Person C).
Alle haben die gleiche Hausnummer.

Persone B wohnte aber schon vor der Hausteilung dort und hat damals der GEZ gemeldet, dass Person A bei Person C wohnt (seitdem war ruhe).

Zur Frage:
Könnte Person A das selbe angeben wie Person B?


vielen Dank


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P
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Re: Einfamilienhaus-Teilung
#1: 14. Dezember 2015, 17:52
Nein, es sei Person B, hat gemeldet, dass Person B bei C wohnt ;-).

Person A könnte auf Person B zeigen und erklären, dass diese verantwortich wäre und bereits zahlen würde.
Person B scheint ja auf Person C gezeigt zu haben.

Rechtlich sauber wäre es wohl jedoch nicht, was Person B gemacht hat. Es sei es gäbe nur einen Eingang. Und die Wohnung von Person B wäre nicht unmittelbar von außen zu erreichen.

Wer was wie später nachweisen kann steht aber nun mal tatsächlich wo anders. Im ungünstigem Fall könnte es später zu einer Nachforderung kommen, wenn es nach Wohnung (Raumeinheiten) gehen soll.
Aus Sicht einer PersonX wurden 2 Wohnungen in einem Haus beschrieben, so gesehen würde dafür doppelt Beitrag anfallen.

Ein weiterer Grund der ungleich mäßigen Belastungen ist, dass keiner prüft, ob "beitrags" pflichtige Wohnungen tatsächlich beitragspflichtig sind, sondern es wird nur davon ausgegangen, deshalb wird jeder Wohnungsteilnehmer angeschrieben und gefragt ;-). Bei Nichtreaktion erfolgt eine Zwangsanmeldung immer noch ohne Prüfung ob die Wohnung tatsächlich die selbst auferlegten Vorgaben im Sinne der Raumeinheiten erfüllt.




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