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Autor Thema: Vollsteckungsversuch von GV nach Widerspruch ohne Bescheid  (Gelesen 2324 mal)

N
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen.

Person A hofft sie bekommt das entsprechend der Regeln hin.

Person A hat in Ihrer vorherigen Wohnung immer brav die "GEZ-Gebühr" bezahlt, weil man da ja so machen muss, wie sie bisher dachte.

Dann ist sie im August 2014 nachh der Geburt ihres Kindes umgezogen.

Daraufhin kam nach einiger Zeit die ersten Zahlungserinnerungen incl. Säumniszuschlag.

Am 02.10.2015 kam eine Ankündigung der Vollstreckung und am selben Datum ein Festsetzungsbescheid.
Daraufhin wurde am 02.11.2015 eine Zurückweisung/ ersatzweise Widerspruch an den MDR abgeschickt (vorab per Fax mit Bericht) abgeschickt. Weder eine Eingangsbestätigung noch ein Widerspruchsbescheid kamen zurück.

Daraufhin kam am 23.11.2015 per gelben Brief vom GV mit der Aufforderung "ca. 240€" zu bezahlen oder am 17.12.2015 im GV Büro zur Abgabe der Vermögensauskunft zu erscheinen oder eben zu zahlen.

Leider wurde bei der Zurückweisung/ersatzweise Widerspruch keine aussetzung der Vollziehung beantragt.

Nun die Frage: Was wäre jetzt ein praktikabler Weg, um das von der Backe zu kriegen.

1.) Anschreiben an den MDR und GV auf schwebendes Verfahren hinweisen?
2.) Erinnerung beim Amtsgericht.
3.) Eilrechtschutz beim Verwaltungsgericht beantragen?
4.) Klage einreichen.

Und warum muss man vor einem Verwaltungsgericht klagen, wenn das Verwaltungsverfahrensgesetz bei den Ausnahmen ausdrücklich den MDR ausschließt.

Person A sucht nun schon seit dem Schreiben nach einer Lösung, aber das Forum hier ist derart umfangreich, das es kaum zu schaffen ist.

Danke für eine schnelle Hilfe und entschuldigt schon im Voraus, wenn ich das bei anderen Themen nicht gefunden hab (sehe in der SuFu nicht durch)

Mfg

NormanneS


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2015, 13:35 von Uwe«

 
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