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Autor Thema: Post vom OGV  (Gelesen 4502 mal)

c
  • Beiträge: 7
Post vom OGV
Autor: 30. Juli 2015, 10:38
Guten Morgen Gemeinde,

Ich bin neu hier bei euch, habe mich etwas quer verlesen. Nun hoffe ich, ein paar Tipps von euch zu bekommen.

Folgende Geschichte:

Person C weigerte sich die geforderten Beiträge and die GEZ/Beitragservice etc. zu zahlen.
Es gab auch schon untereinander schriftlichen Kontakt. Wie es so ist, 2 Standpunkte, kein gemeinsamer Nenner.

Nun hat Person C einen Brief bekommen, normale Wurfsendung, mit Hand unterschrieben, vom OGV.
Er fordert nun eine Summe. Im Auftrag des MDR Leipzig. Vertreten durch den Beitragsservice in Köln.

Bei Öffnung der Sendung festgestellt, Termin zur Zahlung verstrichen. Also als ersten Brief zurück, Antrag auf Fristverlängerung. Ging auch gleich raus.

Person C ist nun kurz davor zu resignieren. Wegen Eintragung in die Schufa bspw. Man ist ja jung, hat Träume und so.
Person C versteht allerdings nicht die Zusammensetzung der Forderung. Der OGV verlangt eine Summe X. Der offene Betrag beim Beitragsservice ist aber um einiges höher.

Nun hat aber Person C auch mitbekommen, dass man alles schön ich die länge ziehen kann. Klagen zum Beispiel. Kostet wohl 105€. Günstiger als die Forderung des OGV, und weit unter der Forderung des Beitragsservice.

Nur Person C ist immer unterwegs, beruflich. Wenig zu Hause, so kann es auch vorkommen, das Post 4-5 Wochen wartet, bis sie geöffnet wird.

Person C will eigentlich nicht zahlen, hofft nun auf Hilfe von hier. Wie er was machen soll.
Wenn eine Klage, wo? Was? Wie?

Person C bedankt sich schon jetzt für hilfreiche Tipps.

Edit an den Moderator: Sollten gewisse Dinge nicht entsprechend der Regelung sein, bitte ich um kurze Info.


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c
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Re: Post vom OGV
#1: 05. August 2015, 08:22
Gestern kam nun mal wieder Post vom OGV.
Person C solle sich innerhalb seiner Sprechzeiten (2x wöchentlich, für 2 Stunden) telefonisch melden.
So soll dann über die verschiedenen Ansichten aus der Forderung MDR/Beitragsservice und dem Standpunkt Person C gesprochen werden.

Wie im Eingangspost schon erwähnt, schrieb Person C an den OGV, dass die Forderung nicht der Forderung des MDR/Beitragsservice übereinstimmt. Auch fehlt die Aufschlüsselung. Bezahlt Person C nun deren letzte Kaffeefahrt, Betriebsausflug oder Beiträge.
Sowie eine Fristverlängerung war die Forderung.

Wie verhält man sich iim besten Falle bei dem Telefonat? Auf den Standpunkt beharren, klar. Im Besten Fall wäre, wenn der OGV die Sache an den MDR/Beitragsservice zurück sendet.

Vielen Dank im Voraus!


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K
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Re: Post vom OGV
#2: 05. August 2015, 09:36
Zitat
Gestern kam nun mal wieder Post vom OGV.
Person C solle sich innerhalb seiner Sprechzeiten (2x wöchentlich, für 2 Stunden) telefonisch melden.
...
Nur Person C ist immer unterwegs, beruflich. Wenig zu Hause, so kann es auch vorkommen, das Post 4-5 Wochen wartet, bis sie geöffnet wird.



Telefon ist immer schlecht  8)  >>> "Wer schreibt der bleibt"

Mehr kann Kurt momentan dazu nicht sagen: die Informationen sind -ääähm- etwas "dürftig"

Viele Grüße
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

c
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Re: Post vom OGV
#3: 05. August 2015, 15:16
Hallo Kurt,

vielen Dank trotzdem für deine Mühen. Inwiefern sind die Info's zu dürftig. Was genau müsstest du wissen, für weitere Tipps?


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K
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Re: Post vom OGV
#4: 05. August 2015, 15:35
...

Person C weigerte sich die geforderten Beiträge and die GEZ/Beitragservice etc. zu zahlen.
Es gab auch schon untereinander schriftlichen Kontakt. Wie es so ist, 2 Standpunkte, kein gemeinsamer Nenner.

...

Hallo c.k.

na dann frage doch mal z. B. Person C ob sie sich erinnern kann welcher Art dieser "schriftliche Kontakt" denn war?
Ein einfacher Brief mit: "Nein, ich bezahle nichts" - oder ein fristgerecht eingelegter Widerspruch mit event. Begründung(en)?
Falls Widerspruch erging: wurde die Aussetzung der Vollziehung verlangt?
Welche Antwort(en) gab es auf WAS?

usw. ...

Gruß
Kurt


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c
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Re: Post vom OGV
#5: 05. August 2015, 18:15
Okay, danke dir!
Da frage ich Person C, wenn diese zu Hause ist und Zugriff auf die Unterlagen hat.


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