Also mein Computer hat keine technische Vorrichtung (Antenne), um ein Übertragungssignal von einem Sender zu empfangen und zu verarbeiten. Was der ÖRR in seine Media(Video)theken im Internet reinstellt sind Konserven. Für die sind keine Übertragungssignale erforderlich.
Und wenn ich meinen Computerbildschirm ohne den Computer einschalte sehe ich NICHTS.
Wir beide müssen uns ja nicht darüber streiten und ich bin der letzte auf dieser Welt, der die Öffentlich- Rechtlichen verteidigen würde.
Wenn wir uns hier im Forum aber über neue, vielleicht erfolgverspechende Strategien gegen die GEZ austauschen, sollte und darf man aber bereits gefällte Urteile diesbezüglich nicht ignorieren, auch wenn sie einem nicht passen, man sie ungerecht und schwachsinnig findet und meint, die Gerichte beugen und brechen das Recht um die weitere Abzocke zu gewährleisten.
Tatsache ist, dass das, ich meine es war sogar das Bundesverfassungsgericht, damals entschieden hat, dass Computer und internetfähige Handys gebührenpflichtig seien. Bei Computern hat man einfach gesagt, dass diese auch nachträglich mit einer Fernsehkarte oder Netzwerkkarte ausgerüstet werden könnten. Im Prinzip das gleiche Argument, wie damals auch für kaputte Fernsehgeräte Gebühren kassiert wurden.
Das man bei Netflix und anderen Anbietern für einen Bruchteil der Rundfunkgebühren weitaus mehr bekommt, als bei der GEZ, steht außer Frage und wird hier auch von niemanden abgestritten.
Mit diesem Argument aber zu versuchen, gegen die Haushaltsabgabe juristisch zu kämpfen, halte ich für ausweglos und verlorende Mühe. Man sollte sich bei seinen Klagen vielmehr auf die Punkte Typisierung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Informationsfreiheit, Steuer-oder Beitrag, die politische Einflussnahme auf die Programmgestaltung oder die Kollidierung der Beitragserhebungen mit Verwaltungsverfahrensgesetzen konzentrieren. Diese haben in der Vergangenheit zwar auch nicht zum Erfolg geführt aber vielleicht lag dies auch an den schwachen Begründungen der bisherigen Kläger.