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Autor Thema: Amtshaftungsanspruch  (Gelesen 1129 mal)

B

Bill Gez

Amtshaftungsanspruch
Autor: 19. Juli 2015, 12:14
Moin
Könnte Person A den Säumniszuschlag nicht über den "Amtshaftungsanspruch" zurückholen,
da ein zeitnaher Festsetzungsbescheid nicht erfolgte?
Selbstverschulden der Behörde.


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